Zivile und militärische Missionen und Operationen
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ermöglicht der EU, zivile und militärische Missionen und Operationen außerhalb der EU zu entsenden, indem sie dazu die operativen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten nutzt.
Was heißt Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik?
Als 2009 der Vertrag von Lissabon unterzeichnet wurde, ersetzte die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU die frühere Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
Die GSVP bildet einen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Verteidigung und Krisenmanagement. Die EU-Länder müssen der EU zivile und militärische Fähigkeiten zur Umsetzung der GSVP zur Verfügung stellen.
GSVP-Beschlüsse werden vom Rat der Europäischen Union einstimmig getroffen. Vorschläge für solche Beschlüsse kommen vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Reaktion auf Konflikte und Krisen
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ermöglicht der EU, zivile und militärische Missionen und Operationen ins Ausland zu entsenden – auch mit Exekutivmandaten –, indem sie dazu die operativen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten nutzt.
Aufgaben, die im Rahmen der GSVP wahrgenommen werden können:
humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze
Konfliktverhütung
Aufgaben von Kampftruppen beim Krisenmanagement
gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen
zivile und militärische Beratungs- und Unterstützungsaufgaben
Aufgaben im Zusammenhang mit der Stabilisierung nach Konflikten
Ziel der EU-Missionen und -Operationen ist es, auf Konflikte und Krisen zu reagieren, die Kapazitäten der Partner aufzubauen und letztlich die Europäische Union und ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Seit 2003 hat die EU weltweit mehr als 40 Missionen und Operationen auf den Weg gebracht. Derzeit gibt es 22 GSVP-Missionen und -Operationen:
- 13 zivile Missionen
- 8 militärische Missionen/Operationen
- 1 zivil-militärische Mission/Initiative
Zivile Missionen
- Beratende Mission für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
- Beratende Mission zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM IRAQ)
- Beratungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
- Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM LIBYA)
- Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM RAFAH)
- Mission zum Kapazitätsaufbau in Mali (EUCAP SAHEL MALI)
- Mission zum Kapazitätsaufbau in Somalia (EUCAP SOMALIA)
- Mission in Armenien (EUM ARMENIA)
- Beobachtermission in Georgien (EUMM GEORGIA)
- Partnerschaftsmission in Armenien (EUPM ARMENIA)
- Partnerschaftsmission in Moldau (EUPM MOLDOVA)
- Polizeimission für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
- Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo* (EULEX KOSOVO)
Militärische Missionen und Operationen
- Militärische Unterstützungsmission in Mosambik (EUMAM MOZAMBIQUE)
- Militärische Unterstützungsmission zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM UKRAINE)
- Militärische Operation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA)
- Militäroperation im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)
- Militäroperation als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA)
- Operation der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
- Ausbildungsmission in Somalia (EUTM SOMALIA)
- Ausbildungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Zivil-militärisch
- Regionale Beratungs- und Koordinierungszelle für die Sahelzone (RACC)
- Sicherheits- und Verteidigungsinitiative zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (EU SDI GoG)
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
Die Militäroperationen und -missionen werden im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität finanziert. Ein Teil der gemeinsamen Kosten ziviler Missionen werden aus dem EU-Haushalt finanziert.
Pakt für die zivile GSVP
Am 22. Mai 2023 vereinbarte der Rat einen neuen Pakt für die zivile GSVP. Ziel ist es, die zivilen Aspekte der GSVP auszubauen und die Effektivität, Wirkung, Flexibilität und Belastbarkeit der zivilen Missionen zu erhöhen. Der neue Pakt für die zivile GSVP baut auf dem ersten Pakt auf, der im November 2018 angenommen wurde.
Wer trifft GSVP-Entscheidungen?
Die EU-Mitgliedstaaten haben ständige politische, militärische und zivile Strukturen eingerichtet, die der EU ermöglichen, ihrer Verantwortung in der Krisenbewältigung gerecht zu werden und ihre Rolle als globaler Akteur im Sicherheitsbereich wahrzunehmen.
Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in seiner Zusammensetzung „Verteidigung“ besteht aus den Verteidigungsministerinnen und -ministern der Europäischen Union.
Bei den Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) unterstützt ihn dabei.
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) besteht aus Botschafterinnen und Botschaftern der Mitgliedstaaten; den Vorsitz führt eine Vertretung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Das PSK überwacht die internationale Lage in Bezug auf die Aspekte, die unter die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik fallen, und trägt dazu bei, die Politik in diesem Bereich festzulegen. Unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters nimmt es die politische Kontrolle und strategische Leitung von EU-Krisenbewältigungsoperationen wahr.
Militärausschuss der Europäischen Union
Der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) ist das höchste militärische Gremium im Rat. Er besteht aus den Generalstabschefs der Mitgliedstaaten, die in der Regel durch ihre ständigen militärischen Delegierten vertreten werden.
Der EUMC leitet alle militärischen Aktivitäten im Rahmen der EU; er berät das Politische und Sicherheitspolitische Komitee in militärischen Fragen und gibt Empfehlungen ab.
Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung
Der Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) berät das Politische und Sicherheitspolitische Komitee zur zivilen Krisenbewältigung, insbesondere mit Blick auf die zivile GSVP. Dazu gehören die Ausarbeitung von Planungsdokumenten für neue Missionen und die Entwicklung damit zusammenhängender Strategien und Politiken sowie ziviler Krisenbewältigungsfähigkeiten.
Gruppe „Politisch-militärische Angelegenheiten“
Die Gruppe „Politisch-militärische Angelegenheiten“ (PMG) leistet auf dem Gebiet der GSVP Vorarbeit für das Politische und Sicherheitspolitische Komitee. Sie befasst sich mit den politischen Aspekten militärischer bzw. zivil-militärischer Angelegenheiten der EU; dazu gehören Konzepte und Fähigkeiten ebenso wie Operationen und Missionen.
Die Gruppe ist insbesondere für Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern und anderen Organisationen, etwa der NATO, sowie für Übungen zuständig.
Weitere Informationen
Europäische Friedensfazilität
Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)
Verteidigungsbereitschaft der EU
Letzte Überprüfung: 21. April 2026