- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 17. Februar 2020 10:15
Belarus: EU verlängert Waffenembargo und Sanktionen gegen 4 Personen um ein Jahr
Der Rat hat beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein Jahr – bis zum 28. Februar 2021 – zu verlängern. Hierzu gehören ein Waffenembargo und ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zu interner Repression verwendet werden kann. Ferner bleiben die Vermögenswerte von vier Personen, die im Zusammenhang mit dem ungeklärten Verschwinden zweier Oppositionspolitiker, eines Geschäftsmanns und eines Journalisten in den Jahren 1999 und 2000 benannt wurden, eingefroren. Auch das Reiseverbot gegen sie bleibt bestehen.
Der Rat hat zudem die Ausnahmeregelung für Biathlon-Ausrüstung und eine begrenzte Anzahl von Sportgewehren und Sportpistolen für bestimmte Einsatzzwecke verlängert. Sie dürfen weiter nach Belarus exportiert werden, wobei allerdings jedes Mal vorab von den zuständigen nationalen Behörden eine Genehmigung einzuholen ist.
Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus wurden erstmals 2004 als Reaktion auf das Verschwinden der vier oben genannten Personen verhängt. Der Rat beschloss 2011 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Personen, die an der Verletzung der internationalen Wahlstandards und Menschenrechtsnormen und am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition beteiligt waren. Das Waffenembargo folgte im selben Jahr.
Am 15. Februar 2016 beschloss der Rat, die restriktiven Maßnahmen gegen 170 Personen und vier Unternehmen aufzuheben, am Waffenembargo und an den Sanktionen gegen vier Personen jedoch festzuhalten.
Die betreffenden Rechtsakte werden am 18. Februar 2020 im Amtsblatt veröffentlicht.
Ansprechpartner für Journalisten
-
Maria Daniela Lenzu Press officer
- +32 470 88 04 02
- +32 2 281 21 46
- @daniela_lenzu
Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.
Letzte Überprüfung: 7. Februar 2024