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Belarus

Die EU unterstützt die belarussische Bevölkerung. Sie verurteilt die Menschenrechtsverletzungen in Belarus, die hybriden Angriffe von Belarus auf die EU und seine Beteiligung am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Manipulierte Wahlen und Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2020

Die EU erkennt das Ergebnis der belarussischen Präsidentschaftswahl vom 8. August 2020 nicht an, die sie als weder frei noch fair verurteilt. Sie spricht Alexander Lukaschenko jegliche demokratische Legitimität ab.

Der Rat hat zwischen 2020 und 2025 mehrfach seine Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen in Belarus sowie seine Unterstützung für das demokratische Recht der belarussischen Bevölkerung, ihren Präsidenten durch freie und faire Neuwahlen ohne Einmischung von außen zu wählen, zum Ausdruck gebracht.

Die Politik der EU gegenüber Belarus orientiert sich an den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Februar 2024, in denen die EU ihre unverbrüchliche Unterstützung für das Streben des belarussischen Volkes nach einem freien, demokratischen, souveränen und unabhängigen Belarus als Teil eines friedlichen und prosperierenden Europas bekräftigt hat.

Die EU ist zutiefst besorgt über

  • die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Belarus,
  • die andauernden, gegen alle Teile der belarussischen Gesellschaft gerichteten Verfolgungs- und Einschüchterungskampagnen,
  • das beispiellose Ausmaß der Repression und die Einschränkungen der politischen Teilhabe und
  • Maßnahmen, durch die die nationale Identität von Belarus beeinträchtigt wird.

Als Reaktion darauf hat die EU Sanktionen gegen Belarus verhängt. Ziel ist es, Druck auf die politische Führung von Belarus auszuüben, um sie dazu zu bewegen, weitere Gewalt und Unterdrückung zu unterlassen, alle politischen Gefangenen und unrechtmäßig Inhaftierten freizulassen und in einen echten und inklusiven nationalen Dialog mit der Gesellschaft insgesamt einzutreten.

Eine Person, die ein Plakat mit dem Text „Free Belarus“ hochhält.

Beteiligung an Russlands Krieg gegen die Ukraine

Seit dem 24. Februar 2022 ist das Lukaschenko-Regime zum Mittäter des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine geworden.

Die EU verurteilt die fortgesetzte Unterstützung der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine durch das Lukaschenko-Regime auf das Schärfste und fordert Belarus auf, diese Unterstützung einzustellen und seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

Belarus unterstützt den Angriffskrieg gegen die Ukraine auf unterschiedliche Weise, unter anderem, indem seine Regierung

  • Russland erlaubt, ballistische Raketen von belarussischem Hoheitsgebiet aus abzufeuern,
  • die Beförderung von russischen Militärangehörigen sowie von schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern ermöglicht,
  • russischen Militärflugzeugen erlaubt, durch den belarussischen Luftraum in die Ukraine zu fliegen,
  • Betankungsmöglichkeiten bietet,
  • russische Waffen und militärische Ausrüstung in Belarus lagert.

Als Reaktion darauf hat die EU seit März 2022 eine Reihe personenbezogener und wirtschaftlicher Maßnahmen nach dem Vorbild der gegen Russland verhängten Sanktionen erlassen.

Hybride Angriffe auf die EU

Verletzungen des Luftraums

Die EU verurteilt die verstärkten hybriden Angriffe von Belarus auf die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die Verletzungen des EU-Luftraums im Jahr 2025. Diese Übergriffe stellen ernste Sicherheitsrisiken dar, vor allem für die Zivilluftfahrt, und zielen darauf ab, einen EU-Mitgliedstaat zu destabilisieren und die europäischen Bürgerinnen und Bürger einzuschüchtern.

Diese Angriffe werden im Rahmen einer umfassenderen gezielten hybriden Kampagne zusammen mit anderen Maßnahmen durchgeführt, zu denen auch die staatlich geförderte Schleusung von Migranten gehört. Die EU fordert das belarussische Regime auf, all diese Handlungen unverzüglich einzustellen.

Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten für politische Zwecke

Nach den politischen Unruhen in Belarus und der Verhängung der restriktiven Maßnahmen durch die EU begann Belarus im Juni 2021, Flüge und die entsprechende Inlandsbeförderung zu organisieren, um Migrantinnen und Migranten die Weiterreise in die EU zu erleichtern. Anfangs handelte es sich dabei um Reisen nach Litauen, später auch nach Lettland und Polen. Die EU verurteilt jegliche Versuche von Drittländern, Menschen für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

Auch danach und insbesondere nach der groß angelegten russischen Invasion in die Ukraine ist der Migrationsdruck an der Ostgrenze noch immer hoch. Die Zahl der irregulären Grenzübertritte ist allerdings relativ gering.

Als Reaktion auf die hybride Kampagne von Belarus gegen die EU hat der Rat die Sanktionen gegen Belarus angesichts der Instrumentalisierung von Migranten (im November 2021) und der Luftraumverletzungen in Litauen sowie anderer hybrider Aktivitäten gegen EU-Mitgliedstaaten (im Dezember 2025) ausgeweitet.

Ein Wetterballon.

Unterstützung der belarussischen Bevölkerung

Sobald Belarus einen demokratischen Übergang einleitet, wird die EU sowohl sofortige als auch langfristige Unterstützung leisten und dem Land dabei helfen, seine Wirtschaft zu stabilisieren, seine Institutionen zu reformieren und seinen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gesellschaft Erleichterung zu verschaffen.

Um wirksame Wirtschaftsreformen zu erleichtern, die Widerstandsfähigkeit zu stärken, das Wachstumspotenzial zu steigern und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, ist die EU bereit, ein Investitionspaket von bis zu 3 Mrd. € für Belarus bereitzustellen.

Der umfassende Plan zur wirtschaftlichen Unterstützung eines demokratischen Belarus wird durch ein breites Spektrum politischer und finanzieller Instrumente umgesetzt. Diese Instrumente werden die Unterstützungsprogramme internationaler Finanzinstitutionen, insbesondere der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, weiter stärken. Die EU geht davon aus, dass auch der Internationale Währungsfonds und die Weltbank ihre Unterstützung für das Land erhöhen werden, sobald in Belarus ein demokratischer Übergang stattgefunden hat.

Seit August 2020 hat die EU ihre finanzielle Unterstützung für die belarussische Bevölkerung aufgestockt. Die finanzielle Unterstützung der EU kommt unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute, indem Bürgerinitiativen und unabhängige Medien gestärkt, Mobilität und Stipendien erleichtert und KMU sowie der Gesundheits- und Kultursektor unterstützt werden.

Infolge der Überprüfung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus und angesichts der „Mittäterschaft“ des belarussischen Regimes im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, hat die EU eine Neuausrichtung ihrer Unterstützung zugunsten nichtstaatlicher Akteure vorgenommen und leistet der belarussischen Bevölkerung wesentliche Unterstützung in sechs Schlüsselbereichen: Zivilgesellschaft, Menschenrechte, unabhängige Medien, Bildung, Kultur und KMU im Exil.

Seit 2020 belief sich die finanzielle Unterstützung der EU für die belarussische Bevölkerung über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt) auf 200 Mio. €.

Sanktionen gegen das belarussische Regime

Die EU hat umfassende Sanktionen gegen Belarus verhängt als Reaktion auf

  • die manipulierten Wahlen von 2020 sowie anhaltende Menschenrechtsverletzungen durch die belarussischen Behörden
  • die Beteiligung des belarussischen Regimes an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine
  • die hybriden Angriffe auf die EU, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten für politische Zwecke und Verletzungen des Luftraums
Eine Collage aus einem Bild Aleksandr Lukaschenkas, einem Radarturm auf grünem Hintergrund, Gold- und Diamantenobjekten auf rotem Hintergrund und elektronischen Komponenten wie einem Mikrochip und einer Schalttafel.
EU-Sanktionen gegen Belarus

EU-Sanktionen gegen Belarus

Aussetzung der Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft

Zwischen 2014 und 2020 – vor den manipulierten Wahlen im August 2020 – hatten sich die Beziehungen zwischen der EU und Belarus leicht verbessert.

Im Februar 2016 würdigte der Rat die von Belarus unternommenen Schritte zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus und beschloss, einige der gegen Belarus verhängten Sanktionen aufzuheben.

Im Jahr 2016 wurde der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus wieder aufgenommen, und Belarus nahm einen Aktionsplan für Menschenrechte für den Zeitraum 2016–2019 an. Die Verhandlungen über eine Mobilitätspartnerschaft wurden 2017 abgeschlossen, und am 1. Juli 2020 traten Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen in Kraft.

Diese Phase verbesserter Beziehungen endete jedoch aufgrund der drastischen Verschlechterung der allgemeinen Menschenrechtslage, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus vor den, während der und nach den Wahlen vom August 2020.

Aufgrund des brutalen Vorgehens gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten sowie der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen nach den Präsidentschaftswahlen schränkte die EU die bilaterale Zusammenarbeit mit den belarussischen Behörden ein und verhängte eine Reihe von Sanktionen gegen Belarus.

Im Juni 2021 kündigte Belarus seinen Austritt aus der Östlichen Partnerschaft und die Aussetzung des Rückübernahmeabkommens mit der EU sowie anderer bestehender Strukturen wie des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus an.

Die EU setzte das Visaerleichterungsabkommen mit Belarus im November 2021 aus.

Siehe auch

Schutz und Förderung der Menschenrechte

Schutz und Förderung der Menschenrechte

Stilisierte Landkarte der Ukraine überlagert mit den Farben der ukrainischen Flagge. Rechts daneben die Sterne der EU-Flagge.
Russlands Krieg gegen die Ukraine

Russlands Krieg gegen die Ukraine

Hybride Bedrohungen

Hybride Bedrohungen

Letzte Überprüfung: 21. Januar 2026