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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 19. Februar 2021 13:50

Gerichtshof der EU: Ernennung von fünf Richterinnen und Richtern und einer Generalanwältin

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben heute eine Richterin, drei Richter und eine Generalanwältin am Gerichtshof sowie einen Richter am Gericht ernannt.

Gerichtshof

Die Ernennungen erfolgen im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen beim Gerichtshof, da die Amtszeit von 14 Richterinnen und Richtern sowie 6 Generalanwältinnen und -anwälten am 6. Oktober 2021 endet.

Herr Miroslav Gavalec (Slowakei) und Frau Octavia Spineanu-Matei (Rumänien) sind für eine erste Amtszeit als Richter bzw. Richterin beim Gerichtshof ernannt worden.

Herr Niilo Jääskinen (Finnland) und Herr Lars Bay Larsen (Dänemark) sind für eine Amtszeit als Richter beim Gerichtshof wiederernannt worden.

Frau Juliane Kokott (Deutschland) ist für eine Amtszeit als Generalanwältin beim Gerichtshof wiederernannt worden.

Die vier Richterinnen und Richter und die Generalanwältin beim Gerichtshof wurden für die Amtszeit vom 7. Oktober 2021 bis zum 6. Oktober 2027 ernannt.

Dieser Ernennungsbeschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Gericht

Herr David Petrlík (Tschechien) wurde als Nachfolger von Herrn Jan Passer, der zum Richter beim Gerichtshof ernannt wurde, für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2025, zum Richter beim Gericht ernannt.

Dieser Ernennungsbeschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Hintergrund

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.

Die Richterinnen und Richter und Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben. Es werden Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten. Um für ein Amt beim Gerichtshof ernannt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristinnen bzw. Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Um für ein Amt beim Gericht ernannt werden zu können, müssen sie über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 23. April 2025