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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 5. Dezember 2022 14:00

Menschenrechtsverletzungen: Restriktive Maßnahmen der EU um ein weiteres Jahr verlängert

Der Rat hat heute die Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen Personen und Organisationen, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind, um ein weiteres Jahr bis zum 8. Dezember 2023 verlängert.

Dies bedeutet, dass die Sanktionen weiterhin für alle 17 Personen und 5 Organisationen gelten, die in der Liste aufgeführt sind. Für Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, gilt ein Reiseverbot in die EU sowie das Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus wird es Personen und Organisationen in der EU untersagt, den in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen Gelder zur Verfügung zu stellen.

Mit dem heutigen Beschluss wird die Entschlossenheit der EU bekräftigt, Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße anzuprangern, wo immer sie auftreten, und dabei alle Instrumente einzusetzen und zugleich zu bekräftigen, dass die Menschenrechte allgemein gültig, unteilbar und miteinander verknüpft sind und sich wechselseitig bedingen.

Hintergrund

Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wurde am 7. Dezember 2020 eingeführt. Sie ermöglicht es der EU, gegen natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen vorzugehen, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.

Die EU verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und stellt daher sicher, dass die Listen fortlaufend überprüft werden.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024