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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 19. März 2025 11:40

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich dem Beschluss des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe anzuschließen

Der Rat hat am 18. Februar 2025 den Beschluss (GASP) 2025/3351 erlassen.

Der Rat hat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2026 verlängert werden sollen und dass die verbleibende Organisation von der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden soll, sodass keine Person oder Organisation mehr restriktiven Maßnahmen unterliegt.

Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die Republik Moldau, Serbien und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.


1 ABl. L, 2025/335, 18.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/335/oj.

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Letzte Überprüfung: 19. März 2025