- Rat der Europäischen Union
- Erklärungen und Bemerkungen
- 11. Mai 2026 16:32
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina verhängt wurden
Der Rat hat am 30. März 2026 den Beschluss (GASP) 2026/7631 am angenommen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2027 verlängert.
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, die Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.
1 ABl. L, 2026/763, 30.03.2026, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2026/763/oj
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Letzte Überprüfung: 13. Mai 2026