Skip to content
  • Rat der Europäischen Union
  • Erklärungen und Bemerkungen
  • 13. Mai 2026 10:20

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine anzuschließen

Am 23. April 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/5121 angenommen.

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/512 des Rates wurden weitere restriktive Maßnahmen angesichts der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt. Diese umfassen die Erweiterung der Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Mit dem Beschluss wurde die Liste der Güter, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen und die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, erweitert. Zudem wurde die Liste der Güter und Technologien, deren Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet von Belarus untersagt ist, erweitert. Darüber hinaus wurden weitere Beschränkungen für die Erbringung von Diensten für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder für jedwede natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in deren Namen oder auf deren Weisung handelt, verhängt, die zur Stärkung der technologischen Fähigkeiten von Belarus beitragen. Außerdem wurde die Erbringung von Diensten beschränkt, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Belarus stehen, und zwar insbesondere diejenigen, die in die Klassen 7471 und 7472 der Zentralen Gütersystematik in der vom Statistischen Amt der Vereinten Nationen (Statistical Papers, Series M, No 77, CPC prov, 1991) veröffentlichten Fassung eingestuft sind. Es wurde zudem eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen eingeführt, die für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen erbracht werden und nicht bereits den restriktiven Maßnahmen des Beschlusses 2012/642/GASP unterliegen, sofern diese Dienstleistungen für das Funktionieren einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung von Belarus in einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus wurden weitere Einfuhrverbote für Waren eingeführt, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen ermöglichen. Außerdem wurde der Anwendungsbereich des Verbots der Befriedigung bestimmter Forderungen im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen ausgeweitet, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise durch restriktive Maßnahmen der Union berührt wird. Es wurde zudem ein Verbot eingeführt, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit einer belarussischen digitalen Zentralbankwährung zu beteiligen oder Unterstützung für die Entwicklung eines solchen Projekts zu leisten. Schließlich wurden mit dem Beschluss Transaktionen mit in Belarus niedergelassenen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen oder dezentralen Plattformen mit Sitz in Belarus, die den Tausch oder die Übertragung von Kryptowerten ermöglichen, verboten.

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür sorgen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.


1 ABl. L, 2026/512, 23.4.2026, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600512.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 20. Mai 2026