Dokument: AUT-GO-01002

Bezeichnung:
Zulassungsbescheinigung [...] Teil I ('A')
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
01002
Erstmals ausgestellt am:
02/02/1999
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil I der Zulassungsbescheinigung.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
297
Höhe (mm):
105
Anzahl der Seiten:
8
Gültigkeit
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Dieses Dokument hat das Dokument AUT-GO-01001 zirka zwei bis drei Jahre nach dessen erstmaliger Ausstellung abgelöst (genauer Erstausstellungszeitpunkt nicht bekannt). Dabei wurde lediglich die Drucktechnik des Serienbuchstabens "A" von Offsetdruck auf Hochdruck geändert.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf allen Fahrten mitzuführen. Sie enthält Fahrzeugdaten und alle behördlichen Auflagen. Sie ist kein Identitätsdokument.
Bei Abmeldung des Fahrzeuges, bei Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Daten, bei Ein- bzw. Ausschluss eines Fahrzeuges zu einem Wechselkennzeichen, bei Zuweisung eines Ersatzkennzeichens nach Diebstahl oder Verlust, bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens bei aufrechter Zulassung und bei Neuausgabe von beschädigten Zulassungsbescheinigungen sind grundsätzlich Teil I und II der Zulassungsbescheinigung abzugeben.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I wird ein Duplikat für den verlorenen Teil ausgestellt (Teil I und Teil II können daher unterschiedliche Seriennummern aufweisen).
Vorderseite - Identität
Rückseite
Sicherheitsmerkmale:
Bedruckstoff
Verwendung von Fasern:
ja
Farben:
rot
Licht:
NORMALLICHT
Das Dokument muss zwingend an der Oberkante eine perforierte Abrisskante (einen gezahnten Rand) aufweisen.
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •