Skip to content

Dokument: AUT-GO-01002

Bezeichnung:

Zulassungsbescheinigung [...] Teil I ('A')

Ausstellendes Land:

AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •

Dokumentenkategorie:

G - Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief

Art des Dokuments:

O - gewöhnliches Dokument

Dokumentennummer - Version:

01002

Erstmals ausgestellt am:

02/02/1999

Gültig:

ja

Gesetzlicher Status / Hauptzweck:

Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil I der Zulassungsbescheinigung.

Allgemeine Gestaltung:

Faltblatt

Breite (mm):

297

Höhe (mm):

105

Anzahl der Seiten:

8

Gültigkeit

Zusatzangaben zur Gültigkeit:

Dieses Dokument hat das Dokument AUT-GO-01001 zirka zwei bis drei Jahre nach dessen erstmaliger Ausstellung abgelöst (genauer Erstausstellungszeitpunkt nicht bekannt). Dabei wurde lediglich die Drucktechnik des Serienbuchstabens "A" von Offsetdruck auf Hochdruck geändert.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf allen Fahrten mitzuführen. Sie enthält Fahrzeugdaten und alle behördlichen Auflagen. Sie ist kein Identitätsdokument.

Bei Abmeldung des Fahrzeuges, bei Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Daten, bei Ein- bzw. Ausschluss eines Fahrzeuges zu einem Wechselkennzeichen, bei Zuweisung eines Ersatzkennzeichens nach Diebstahl oder Verlust, bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens bei aufrechter Zulassung und bei Neuausgabe von beschädigten Zulassungsbescheinigungen sind grundsätzlich Teil I und II der Zulassungsbescheinigung abzugeben.

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I wird ein Duplikat für den verlorenen Teil ausgestellt (Teil I und Teil II können daher unterschiedliche Seriennummern aufweisen).

Zugehörige / verbundene Dokumente

Vorderseite - Identität

Image 220158 of Vorderseite - Identität

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

Image 220160 of UV-Merkmal

Sicherheitsmerkmale:

Drucktechnik

Licht:

NORMALLICHT

Das Dokument ist dreifach gefaltet.

Image 220159 of Rückseite

Sicherheitsmerkmale:

Bedruckstoff

Verwendung von Fasern:

ja

Farben:

rot

Licht:

NORMALLICHT

Das Dokument muss zwingend an der Oberkante eine perforierte Abrisskante (einen gezahnten Rand) aufweisen.

Sicherheitsmerkmale:

Wasserzeichen

Licht:

DURCHLICHT

Image 220164 of Wasserzeichen

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

Image 220165 of UV-Merkmal

Sicherheitsmerkmale:

Drucktechnik

Licht:

NORMALLICHT

AUTDiese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
[ Dokument erstellt am : 25.01.2022 14:09:26 CET ] Seitenanfang