Dokument: CZE-BO-03001

Bezeichnung:
OBČANSKÝ PRŮKAZ _ IDENTIFICATION CARD
Ausstellendes Land:
CZE - Tschechien • ČESKÁ REPUBLIKA •
Dokumentennummer - Version:
03001
Erstmals ausgestellt am:
01/11/2003
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Dokument zum Nachweis der Identität für Staatsangehörige des folgenden Landes: CZE - Tschechien • ČESKÁ REPUBLIKA •
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
105
Höhe (mm):
74
Anzahl der Seiten:
2
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
5 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
15 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Staatsangehörige, die das Alter von 15 Jahren erreicht und die ihren ständigen Aufenthalt in der Tschechischen Republik haben, müssen eine Identitätskarte haben. Staatsangehörige, die nicht ihre Bürgerrechte genießen, können ebenfalls eine Identitätskarte haben. Eine Identitätskarte kann auf Antrag für Staatsangehörige ausgestellt werden, die jünger als 15 Jahre alt sind oder die ihren ständigen Aufenthalt nicht in der Tschechischen Republik haben.
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
10 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
20 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Staatsangehörige, die das Alter von 15 Jahren erreicht und die ihren ständigen Aufenthalt in der Tschechischen Republik haben, müssen eine Identitätskarte haben. Staatsangehörige, die nicht ihre Bürgerrechte genießen, können ebenfalls eine Identitätskarte haben. Eine Identitätskarte kann auf Antrag für Staatsangehörige ausgestellt werden, die jünger als 15 Jahre alt sind oder die ihren ständigen Aufenthalt nicht in der Tschechischen Republik haben.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Informationen werden Ihnen vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union zur Verfügung gestelltt. Sie wurden von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Tschechische Republik • ČESKÁ REPUBLIKA •