Dokument: CZE-JO-01001

Bezeichnung:
CIZINECKÝ PAS
Ausstellendes Land:
CZE - Tschechien • ČESKÁ REPUBLIKA •
Dokumentennummer - Version:
01001
Erstmals ausgestellt am:
01/04/2000
Gültig:
nein
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Reisedokument für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des folgenden Landes: CZE - Tschechien • ČESKÁ REPUBLIKA • besitzen.
Breite (mm):
88
Höhe (mm):
125
Anzahl der Seiten:
32
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
2 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
14 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
ausgestellt bis zum 31.8.2006
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
5 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
15 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
ja
Verlängerungszeitraum insgesamt:
10
Verlängerungszeitraum:
5 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Die Gültigkeit dieses Passes kann zweimal um je 5 Jahre verlängert werden; ausgestellt bis 31.8.2006.
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
1 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
4 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
ausgestellt ab dem 1.9.2006
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
6 Monat(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
5 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
ausgestellt ab dem 1.9.2006 als "vorläufiges Reisedokument"
Wird dieser Pass an eine staatenlose Person ausgestellt, so enthält er einen offiziellen Vermerk in Form eines Stempelabdrucks unten auf den Seiten 1 bis 27. Der Stempelabdruck enthält den Text "Úmluva z 28. září 1954/Convention of 28 September 1954". Dieser Pass kann seit dem 17.10.2004 an staatenlose Personen ausgestellt werden.
Einband
Personaldatenseite
Innenseite(n)
Innenseite(n)
Diese Informationen werden Ihnen vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union zur Verfügung gestelltt. Sie wurden von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Tschechische Republik • ČESKÁ REPUBLIKA •