Dokument: HRV-J-03001

- HRV-J-03001
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- Vorderseite - Identität
- Zusätzliches Sicherheitsmerkmal
- UV-Merkmal
- UV-Merkmal
- OVD - optisch variables Element
- Personaldaten
- Bild des Gesichtes
- Bild des Gesichtes
- Drucktechnik
- Drucktechnik
- Nummerierung
- Nummerierung
- Nummerierung
- Rückseite
- UV-Merkmal
- UV-Merkmal
- OVD - optisch variables Element
- Personaldaten
Bezeichnung:
POGRANIČNA PROPUSNICA _ BORDER PASS
Ausstellendes Land:
HRV - Kroatien • REPUBLIKA HRVATSKA •
Art des Dokuments:
Dokumentennummer - Version:
03001
Erstmals ausgestellt am:
01/01/2021
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Grenzübertrittsgenehmigung (Laissez-passer) gemäß dem am 19. Juni 2013 in Brüssel unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Kroatien und Bosnien und Herzegowina über den kleinen Grenzverkehr
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
85
Höhe (mm):
54
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
variabel
Maximale Gültigkeitsdauer:
5 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Grenzübertrittsgenehmigung (Laissez-passer), gültig für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Ausstellung oder, falls der betreffende Zeitpunkt früher eintritt, bis zum Ablaufdatum des Reisedokuments, unter Zugrundelegung dessen die Grenzübertrittsgenehmigung ausgestellt worden ist.
Bei einer Grenzübertrittsgenehmigung (Laissez-passer) für Grenzgänger, die Staatsangehörige des VEREINIGTEN KÖNIGREICHS sind, wird auf der Vorderseite im Feld "VRSTA DOZVOLE/TYPE OF PERMIT" der folgende Text eingetragen: "Čl. 50. UEU-a - pogranični radnik/Art. 50 TEU-Frontier worker" (Grenzgänger Art. 50 EUV). "NAPOMENE/REMARKS" (Bemerkungen): Die Grenzüberschrittsgenehmigung wird keine Angaben zur Anschrift oder zum Wohnort enthalten; auch enthält sie weder Angaben zum Bewegungsraum noch zum Aufenthaltsort noch zu den für den Grenzübertritt zugelassenen Grenzkontrollstellen/Grenzübergangsstellen. Sie wird auch keine Bemerkung enthalten, dass es dem Inhaber untersagt ist, sich außerhalb des Grenzgebiets zu bewegen oder dass jeder Missbrauch von Rechten rechtliche Folgen haben wird. Angegeben wird die Nummer des Reisedokuments oder des Personalausweises, auf dessen Grundlage diese Grenzübertrittsgenehmigung ausgestellt wird.
Vorderseite - Identität
Sicherheitsmerkmale:
Bild des Gesichtes
Art des Lichtbildes:
schwarzweiß
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Kroatien • REPUBLIKA HRVATSKA •