Dokument: POL-J-01002

Bezeichnung:
ZEZWOLENIE NA PRZEKRACZANIE GRANICY W RAMACH MAŁEGO RUCHU GRANICZNEGO
Ausstellendes Land:
POL - Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •
Art des Dokuments:
Dokumentennummer - Version:
01002
Erstmals ausgestellt am:
01/08/2012
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Visum. Erlaubnis zur Einreise in das Hoheitsgebiet des folgenden Landes: POL - Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •
Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr. Das Dokument wird auf der Grundlage des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr zwischen Polen und der Russischen Föderation Staatsangehörigen beider Länder, die im Grenzgebiet wohnhaft sind, ausgestellt. In Polen besteht dieses Grenzgebiet aus den Verwaltungsbezirken (die sich - grundsätzlich - in einer Zone von 30 km ab der Grenze befinden) und dem Oblast Kaliningrad. Die Inhaber dürfen sich höchstens 90 Tage je Halbjahreszeitraum in dem jeweils anderen Land aufhalten. Sie sind nicht berechtigt, über das Grenzgebiet hinaus zu reisen, und jeder Verstoß gegen die Bestimmungen über den Kleinen Grenzverkehr wird mit im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Strafen geahndet. Sie können eine andere als die russische Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie mindestens 3 Jahre lang im Oblast Kaliningrad gelebt haben.
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
85
Höhe (mm):
54
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
variabel
Maximale Gültigkeitsdauer:
2 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens zwei Jahre, darf aber die Gültigkeit des Reisedokuments nicht überschreiten.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •