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Dokument: POL-J-02002

Bezeichnung:

ZEZWOLENIE NA PRZEKRACZANIE GRANICY W RAMACH MAŁEGO RUCHU GRANICZNEGO

Ausstellendes Land:

POL - Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •

Dokumentenkategorie:

J - Reisedokument für Personen, die nicht eigene Staatsangehörige sind

Art des Dokuments:

Dokumentennummer - Version:

02002

Erstmals ausgestellt am:

22/05/2014

Gültig:

ja

Gesetzlicher Status / Hauptzweck:

Visum. Erlaubnis zur Einreise in das Hoheitsgebiet des folgenden Landes: POL - Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •

Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr. Dieses Dokument wird aufgrund eines Abkommens zwischen Polen und der Russischen Föderation über den kleinen Grenzverkehr für Staatsangehörige der Russischen Föderation ausgestellt, die im Grenzgebiet ansässig sind. Das Grenzgebiet besteht aus den Verwaltungseinheiten, die sich - grundsätzlich - in einer Zone von 30 km ab der Grenze befinden, und dem Oblast Kaliningrad. Die Inhaber dieses Dokuments dürfen sich höchstens 90 Tage je Halbjahreszeitraum in Polen aufhalten. Sie sind nicht berechtigt, über das Grenzgebiet hinaus zu reisen; jeder Verstoß gegen die Bestimmungen über den kleinen Grenzverkehr wird mit den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Strafen geahndet. Die Inhaber dieses Dokuments können eine andere als die russische Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie mindestens drei Jahre lang im Oblast Kaliningrad gelebt haben.

Allgemeine Gestaltung:

Karte

Breite (mm):

85

Höhe (mm):

54

Anzahl der Seiten:

Gültigkeit

Angabe der Gültigkeit:

variabel

Maximale Gültigkeitsdauer:

2 Jahr(e)

Verlängerung möglich:

nein

Zusatzangaben zur Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens zwei Jahre, darf aber die Gültigkeit des dazugehörigen erforderlichen Reisedokuments nicht überschreiten.

Grenzübertrittsgenehmigungen für den kleinen Grenzverkehr werden für Bewohner des russischen Grenzgebiets vom polnischen Konsulat in Kaliningrad ausgestellt.

Image 259671 of Vorderseite - Identität

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

UV-Merkmal:

Bedruckstoff ohne optische Aufheller

Image 259676 of UV-Merkmal

Sicherheitsmerkmale:

OVD - optisch variables Element

OVD - optisch variables Element:

Kinegram®

Image 259679 of OVD - optisch variables Element
Image 259680 of OVD - optisch variables Element

Sicherheitsmerkmale:

OVD - optisch variables Element

OVD - optisch variables Element:

Laserkippbild (CLI® / MLI®)

Image 259682 of OVD - optisch variables Element
Image 259681 of OVD - optisch variables Element

Sicherheitsmerkmale:

Zusätzliches Sicherheitsmerkmal

Integration elektronischer Daten:

sonstige

Image 259684 of Zusätzliches Sicherheitsmerkmal

Sicherheitsmerkmale:

Bild des Gesichtes

Art des Lichtbildes:

schwarzweiß

Verfahren der Lichtbildintegration:

Lasergravur

Sicherheitsmerkmale:

Elektronische Daten

Identifikatoren:

Bild des Gesichtes

Identifikatoren:

Fingerabdruck

Integration der Personaldaten:

Mikrochip - kontaktlos

Rückseite

Image 259673 of Rückseite

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

UV-Merkmal:

Bedruckstoff ohne optische Aufheller

Image 259705 of UV-Merkmal
POLDiese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Polen • RZECZPOSPOLITA POLSKA •
[ Dokument erstellt am : 02.05.2022 17:35:41 CEST ] Seitenanfang