Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“
Die Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ (im Folgenden „Gruppe ‚Verhaltenskodex‘“) fördert einen fairen Steuerwettbewerb und überwacht potenziell schädliche steuerliche Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
Rolle
Die Gruppe „Verhaltenskodex“ arbeitet daran, schädliche Steuerpraktiken zu ermitteln, zu bewerten und zu mindern, und trägt zur Förderung eines fairen Steuerwettbewerbs innerhalb und außerhalb der EU bei.
Die Gruppe „Verhaltenskodex“ setzt die im Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung festgelegten Regeln und Grundsätze um. Dabei handelt es sich um eine politische Verpflichtung zur Eindämmung schädlicher steuerlicher Maßnahmen (d. h. Maßnahmen, die gemessen an den üblicherweise geltenden Besteuerungsniveaus eine niedrigere Besteuerung bewirken) handelt.
Die Gruppe „Verhaltenskodex“ bildet auch die Grundlage für die halbjährliche Überarbeitung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, auf die sich die EU-Finanzministerinnen und -minister einigen. Zu diesem Zweck führt die Gruppe Bewertungen von Drittländern auf der Grundlage vereinbarter Bewertungskriterien und des geografischen Geltungsbereichs durch. Die Dienststellen der Europäischen Kommission unterstützen die Gruppe bei der Durchführung der erforderlichen technischen Vorarbeiten.
Zusammensetzung und Sitzungen
Die Gruppe „Verhaltenskodex“ setzt sich aus hochrangigen Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen.
Den Vorsitz führt – jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren – ein hochrangiger Vertreter oder eine hochrangige Vertreterin eines Mitgliedstaats mit Unterstützung des Generalsekretariats des Rates.
Tina Humar wurde am 21. Mai 2026 zur Vorsitzenden der Gruppe „Verhaltenskodex“ gewählt.Ihre Amtszeit begann am 21. Mai 2026 und dauert zwei Jahre.
Rechtsgrundlage
Der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung wurde am 1. Dezember 1997 durch eine Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen. In Abschnitt H dieser Entschließung war die Einsetzung der Gruppe „Verhaltenskodex“ vorgesehen.
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 1998 wurde die Einsetzung der Gruppe „Verhaltenskodex“ bestätigt und ihre Geschäftsordnung festgelegt.
Der Rat hat am 8. November 2022 die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über einen überarbeiteten Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung gebilligt, mit dem dessen Geltungsbereich nicht nur auf Steuervergünstigungsmaßnahmen, sondern auch auf „steuerliche Besonderheiten mit allgemeiner Geltung“ ausgeweitet wurde.
Siehe auch
- Unternehmensbesteuerung: Tina Humar wird zur Vorsitzenden der Gruppe „Verhaltenskodex“ der EU gewählt (Pressemitteilung, 21. Mai 2026)
- Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2022 zur Reform des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung
- Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 1998 zur Einsetzung der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung)
Letzte Überprüfung: 22. Mai 2026