Steuern
Erfahren Sie, wie die EU bestimmte Steuervorschriften angleicht, um den Binnenmarkt zu unterstützen, für Fairness zu sorgen und Betrug zu bekämpfen.
Die EU erhebt keine Steuern. Es sind die Mitgliedstaaten, die Steuersätze festlegen, Steuern erheben und darüber entscheiden, wie die Steuereinnahmen ausgegeben werden.
Einige nationale Steuervorschriften wurden jedoch EU-weit harmonisiert, um den Binnenmarkt zu schaffen und sicherzustellen, dass er funktioniert.
Der Rat ist der alleinige Gesetzgeber bei Steuerfragen auf EU-Ebene.
Was die EU im Bereich Steuern unternimmt
Steuern dienen dazu, grundlegende Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Investitionen in die Infrastruktur und andere wichtige Prioritäten zu finanzieren.
Die EU gleicht bestimmte Aspekte des Steuerrechts an, damit der Binnenmarkt reibungslos funktioniert.
Der Rat entscheidet einstimmig über Steuerverordnungen und -richtlinien. Dabei wird das Parlament konsultiert.
Wie die EU Steuerbetrug bekämpft
Die EU bekämpft Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und -vermeidung sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene, indem sie eine verantwortungsvolle Steuerverwaltung, eine faire Besteuerung und weltweite Steuertransparenz fördert.
EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung und-vermeidung erstellt der Rat eine regelmäßig aktualisierte Liste von Ländern und Gebieten, die nicht mit den Mitgliedstaaten kooperieren und ihren Verpflichtungen zur verantwortungsvollen Steuerverwaltung nicht nachkommen oder sich weigern, dies zu tun.
Die Liste bedeutet unter anderem, dass Mittel aus mehreren EU-Instrumenten wie dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) oder dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) nicht durch diese Länder und Gebiete geleitet werden dürfen.
Besteuerung im digitalen Zeitalter
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Volkswirtschaften müssen die Steuervorschriften aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Sektoren ihren gerechten Anteil an Steuern entrichten und zum Funktionieren der Gesellschaft beitragen.
Die EU arbeitet daran, einschlägige Steuervorschriften im Bereich der direkten Besteuerung (Unternehmensbesteuerung) und indirekten Besteuerung (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern) sowie der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu aktualisieren.
Die EU gibt Impulse für die laufende weltweite Reform der internationalen Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung.
Aktuelle Erklärtexte
EU-Maßnahmen gegen den Zustrom kleiner Pakete
Modernisierung der Zollunion der EU
„Fit für 55“
Letzte Überprüfung: 5. Februar 2025