Wahl des Präsidenten/der Präsidentin der Euro-Gruppe
Wer kann gewählt werden?
Jedes Mitglied der Euro-Gruppe kann zum Präsidenten/zur Präsidentin der Euro-Gruppe gewählt werden.
Dauer des Mandats
Der Präsident/die Präsidentin wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.
Die Amtszeit kann verlängert werden.
Wahlverfahren
Der Präsident/die Präsidentin wird mit einfacher Mehrheit der Stimmen der für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister des Euro-Währungsgebiets gewählt.
Das Wahlverfahren ist im Protokoll Nr. 14 zum Vertrag von Lissabon festgelegt.
Zeitplan für die Wahlen
Die nachstehende Zeitleiste gibt einen Überblick über die Schritte zur bevorstehenden Wahl eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin der Euro-Gruppe.
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1
Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen
Das Generalsekretariat des Rates hat am 24. November 2025 zur Einreichung von Bewerbungen aufgefordert.
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2
Frist für die Einreichung von Bewerbungen
Die Ministerinnen und Minister mussten ihre Kandidaturen bis zum 28. November 2025 (Dienstschluss) einreichen.
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3
Wahl
Die Ministerinnen und Minister haben den Präsidenten der Euro-Gruppe am 11. Dezember 2025 gewählt.
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4
Beginn der Amtszeit
Der offizielle Beginn der Amtszeit des neuen Präsidenten ist der 12. Dezember 2025.
Präsident der Euro-Gruppe
Am 11. Dezember 2025 wurde der griechische Wirtschafts- und Finanzminister Kyriakos Pierrakakis im Einklang mit dem Verfahren in Protokoll Nr. 14 der EU‑Verträge zum Präsidenten der Euro-Gruppe gewählt. Der Präsident tritt sein Amt am 12. Dezember 2025 an; die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre.
Letzte Überprüfung: 6. Januar 2026