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Ernennung des EZB-Direktoriums

EZB-Direktorium Ernennung

Der Rat der Europäischen Zentralbank besteht aus

  • dem EZB-Direktorium
  • den Präsidenten/Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets

Das EZB-Direktorium besteht aus

  • Präsidentin Christine Lagarde (seit 11/2019)
  • Vizepräsident Luis de Guindos (seit 06/2018)
  • den weiteren Mitgliedern des EZB-Direktoriums: Philip Lane (seit 06/2019), Piero Cipollone (seit 11/2023), Frank Elderson (seit 12/2020) und Isabel Schnabel (seit 01/2020)

Die Mitglieder des EZB-Direktoriums

  • werden für acht Jahre ernannt
  • können nicht wiederernannt werden
  • müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets sein
  • sind fachlich anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten in Währungs- oder Bankfragen

Die Ernennung des EZB-Direktoriums ist in Artikel 283 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU festgelegt:

  • Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets schlagen Kandidaten vor
  • die Euro-Gruppe berät über die Kandidaten
  • der Rat einigt sich auf eine Empfehlung
  • der Europäische Rat hört das Europäische Parlament und den EZB-Rat an
  • der Europäische Rat ernennt ein Mitglied des EZB-Direktoriums