Bankwesen
Wie die EU ein sicheres und widerstandsfähiges Bankensystem in ganz Europa aufrechterhält, erfahren Sie hier.
Die Bankenunion ist die EU-Architektur mit Vorschriften und Institutionen zur Regulierung, Aufsicht und Sanierung des Bankensektors.
Diese Vorschriften sollen Stabilität gewährleisten, die Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Schocks erhöhen, reibungslose Marktaustritte ermöglichen und die Finanzvorschriften harmonisieren.
Warum wurde die Bankenunion geschaffen?
Die Bankenunion wurde als Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise, von der Europa ab 2008 betroffen war, geschaffen.
Diese Krise hat Schwachstellen im EU-Bankensektor offenbart und insbesondere die Verflechtungen der Finanzsysteme im Euro-Raum deutlich gemacht.
Die EU hat 2014 die Bankenunion geschaffen, um die Regulierung, Aufsicht und Abwicklung von Banken zu verbessern. Dabei wurde auf bereits bestehenden Rechtsvorschriften zur Regulierung des Bankwesens aufgebaut.
Die Vorteile der Bankenunion
Solidere Banken durch stärkere Regulierung und Aufsicht.
Vermeidung des Rückgriffs auf Steuergelder zur Rettung ausfallender Banken.
Geringere Marktfragmentierung im Euro-Raum.
Verhinderung des Risikos von Spill-over-Effekten zwischen Banken.
Schutz vor Bankenausfällen
Die EU schützt das europäische Bankensystem durch einen soliden Aufsichtsmechanismus.
Im Mittelpunkt dieses Rahmens steht das staatenübergreifende Gremium der EU, das alle Banken in den an der Bankenunion teilnehmenden Ländern beaufsichtigt: der sogenannte einheitliche Aufsichtsmechanismus.
Durch diese Aufsicht soll sichergestellt werden, dass die Banken geschäftsfähig, weiterhin gut kapitalisiert und gegenüber wirtschaftlichen Schocks widerstandsfähig sind. So werden Steuergelder geschützt und Bankenausfälle verhindert.
Verhinderung von Bankenausfällen
Die EU bewältigt die Ausfälle von in der Bankenunion niedergelassenen Kreditinstituten über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus.
Bei dem Mechanismus handelt es sich um ein zentralisiertes System, mit dem insolvenzgefährdete Banken und Bankengruppen auf geordnete Weise abgewickelt werden, um die allgemeine Finanzstabilität zu schützen und dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden. Dazu wird sichergestellt, dass die Anteilseigner und Gläubiger für die Verluste ihrer Banken haften und so der Rückgriff auf Steuergelder vermieden wird.
Er wird über den einheitlichen Abwicklungsausschuss und den einheitlichen Abwicklungsfonds umgesetzt.
Einheitlicher Abwicklungsausschuss
Eine völlig unabhängige EU-Agentur, die für alle Planungs- und Abwicklungsfälle unmittelbar zuständig ist.
Einheitlicher Abwicklungsfonds
Ein auf supranationaler Ebene eingerichteter Fonds, der in Krisenzeiten als letzte Option eingesetzt werden kann.
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Letzte Überprüfung: 15. April 2026