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Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten

Infografik – Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten

Entfischung der Meere verhindern

Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten für eine nachhaltige Fischerei

Wie viel Fisch und Meeresfrüchte werden in der EU verzehrt?

24,4 kg pro Person pro Jahr

44 % kommen von 5 Arten

Die drei meistverzehrten Arten

  • Thunfisch: 3,07 kg pro Person
  • Kabeljau: 2,31 kg pro Person
  • Lachs: 2,24 kg pro Person

Wozu sind die EU-Regelungen gut?

  • ERHALTUNG der Bestände
  • die Fischereiwirtschaft WETTBEWERBSFÄHIG halten
  • AUFTEILUNG der Fangmöglichkeiten
  • SCHUTZ des marinen Ökosystems

Fangbeschränkungen werden für die einzelnen Arten und Gebiete festgelegt. Diese Höchstfangmengen werden dann nach Quoten auf die EU-Länder aufgeteilt.

Vier Verordnungen für Fangbeschränkungen und Quoten

  • Ostsee: Festlegung jährlich im Oktober
  • Mittelmeer und Schwarzes Meer: Festlegung, jährlich
  • Tiefsee: Festlegung alle zwei Jahre im November
  • Hauptbestände: Festlegung jährlich im Dezember

Verfahren zur Festlegung aller Quoten

  • Phase 1: Konsultationen
  • Phase 2: Vorschlag und Diskussion
  • Phase 3: Abschließende Einigung und Annahme

Quelle: EUMOFA: Der EU-Fischmarkt – Ausgabe 2019

Weitere Informationen über Fangmöglichkeiten und Quoten:

Quelle: EUMOFA: Der EU-Fischmarkt – Ausgabe 2019