Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten
Entfischung der Meere verhindern
Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten für eine nachhaltige Fischerei
Wie viel Fisch und Meeresfrüchte werden in der EU verzehrt?
24,4 kg pro Person pro Jahr
44 % kommen von 5 Arten
Die drei meistverzehrten Arten
- Thunfisch: 3,07 kg pro Person
- Kabeljau: 2,31 kg pro Person
- Lachs: 2,24 kg pro Person
Wozu sind die EU-Regelungen gut?
- ERHALTUNG der Bestände
- die Fischereiwirtschaft WETTBEWERBSFÄHIG halten
- AUFTEILUNG der Fangmöglichkeiten
- SCHUTZ des marinen Ökosystems
Fangbeschränkungen werden für die einzelnen Arten und Gebiete festgelegt. Diese Höchstfangmengen werden dann nach Quoten auf die EU-Länder aufgeteilt.
Vier Verordnungen für Fangbeschränkungen und Quoten
- Ostsee: Festlegung jährlich im Oktober
- Mittelmeer und Schwarzes Meer: Festlegung, jährlich
- Tiefsee: Festlegung alle zwei Jahre im November
- Hauptbestände: Festlegung jährlich im Dezember
Verfahren zur Festlegung aller Quoten
- Phase 1: Konsultationen
- Phase 2: Vorschlag und Diskussion
- Phase 3: Abschließende Einigung und Annahme
Quelle: EUMOFA: Der EU-Fischmarkt – Ausgabe 2019
Weitere Informationen über Fangmöglichkeiten und Quoten:
Quelle: EUMOFA: Der EU-Fischmarkt – Ausgabe 2019
Weitere Informationen über Fangmöglichkeiten und Quoten: