Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien
Derzeit bringt die Herstellung einer Batterie einen großen Umweltfußabdruck mit sich. Zur Herstellung von Batterien werden viele neue Rohstoffe beschafft, und Altbatterien enthalten gefährliche Stoffe, die der Umwelt schaden können.
Die EU hat eine Verordnung angenommen, mit der die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien verschärft werden und der gesamte Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling – geregelt wird.
Mit der Verordnung wird auch sichergestellt, dass alle Wirtschaftsteilnehmer denselben Regeln unterliegen, was gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft und der EU Wettbewerbsvorteile auf den globalen Märkten verschafft.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien
Batterien stecken in Gütern des täglichen Gebrauchs – zum Beispiel in Smartphones oder in Elektrofahrrädern, Elektroautos und Elektroscootern. Batterien spielen auch bei unserem Übergang zu einer grünen Wirtschaft eine unverzichtbare Rolle. Die Verbreitung von Elektrofahrzeugen wird die Nachfrage nach ihnen noch steigen lassen.
Einige Marktdaten
ELEKTROFAHRZEUGE AUF DER STRAẞE Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und aufladbare Hybridfahrzeuge
2019: 1,8 Mio.
2030: 30 Mio.
WELTWEITER BEDARF AN BATTERIEN einschließlich Haushaltsbatterien
2030: Bedarf steigt um das Vierzehnfache
2030: Preisrückgang um 50 %
ANSTIEG DER NACHFRAGE NACH ROHSTOFFEN Lithium, Mangan, Kobalt, Nickel
2019: Schwerwiegende Umweltauswirkungen und große Abfallmengen
2030: Risiko erschöpfter Ressourcen
Lithium-Ionen-Nachfrage steigt jährlich um 30 %
BATTERIEPRODUKTION IN DER EU
2019: EU investiert 60 Mrd. € in europäische Batterieproduktion und Elektroautos
2025: Lokale Hersteller könnten den EU-Bedarf decken
2030: EU produziert Batterietechnologien der nächsten Generation
2050: EU setzt den globalen Maßstab für Nachhaltigkeit in einem schnell wachsenden Markt
Lebenszyklus einer Batterie
DERZEIT
Bergbau: neue Rohstoffe von außerhalb der EU; Verschmutzung natürlicher Ressourcen; Energieverbrauch
Raffinerie: großer CO₂-Fußabdruck; Umweltverschmutzung; unterschiedliche Normen; geringe Haltbarkeit
Markt: keine einheitlichen Normen; Wettbewerb von anderen Märkten; fehlende Informationen für Kunden entlang der Wertschöpfungskette
Ende des Verwendungszwecks: Giftige Stoffe wie Cadmium oder Quecksilber werden in die Umwelt freigesetzt; Ressourcen wie Kobalt und Lithium verschwinden im Müll; nur wenige effektive Systeme für Abfallsammlung, -aufbereitung und -recycling; keine Wiederverwendung von Batterien
MIT DEN NEUEN EU-VORSCHRIFTEN
Bergbau: Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Ursprung von Rohstoffen; Anforderungen im Bereich CO₂-Intensität und effizientere Nutzung von Rohstoffen
Raffinerie: höherer Recyclatgehalt in Neubatterien, Wiederverwendung von Industriebatterien; Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen; Anforderungen für die CO₂-Intensität von Produktionsprozessen
Markt: Förderung einer Kreislaufwirtschaft für Batterien, Markt für Sekundärrohstoffe, klarere Kennzeichnung und Informationen durch „Batteriepässe“ und QR-Codes
Ende des Verwendungszwecks: strenge Sammelprogramme und Recyclingziele, bessere Möglichkeiten zur Wiederverwendung alter Batterien, effizienteres Recycling von Altbatterien, Gewährleistung des umweltgerechten Umgangs mit Altbatterien, Anreize für weiteres Recycling
Wozu die Vorschriften modernisieren?
Eine wirksame, nachhaltige Versorgungskette für Batterien kann nur Wirklichkeit werden, wenn alle Beteiligten den gleichen Anforderungen unterliegen.
ZIELSETZUNGEN SIND UNTER ANDEREM:
- Einheitliche Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten
- Verringerung der Umweltverschmutzung
- Herstellung nachhaltigerer Batterien entsprechend der Marktnachfrage
- Förderung einer Kreislaufwirtschaft durch Verwendung von Altbatterieressourcen zur Herstellung neuer Batterien
Quellen: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission
- Vereinfachung: Rat verabschiedet Verordnung zum „Stop-the-clock“-Mechanismus zu Vorschriften zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht (18. Juli 2025)
- Batterien und Altbatterien: Rat nimmt neue Verordnung an (Pressemitteilung, 10. Juli 2023)
- Europäischer Grüner Deal (Hintergrundinformationen)
Letzte Überprüfung: 25. Juli 2025