Aktualisierung der EU-Fingerabdruckdatenbank
Durch die Erweiterung der Eurodac-Datenbank, um mehr Daten zu erheben und mehr Kategorien von Migranten aufzunehmen, kann die EU irreguläre Migrationsbewegungen besser angehen und den Weg von Asylsuchenden besser überwachen.
Die Eurodac-Datenbank
Die EU-Fingerabdruckdatenbank, Eurodac, enthält die Fingerabdrücke von Asylbewerbern und irregulären Migrantinnen und Migranten, die in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern registriert worden sind.
Mit der Datenbank wird die Umsetzung der Dublin-Verordnung erleichtert, indem sie dazu beiträgt,
- zu überprüfen, ob ein Antragsteller oder eine Person, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhält, zuvor in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hat;
- festzustellen, ob ein Antragsteller schon einmal bei der irregulären Einreise nach Europa aufgegriffen worden ist;
- die einschlägigen Kriterien anzuwenden, um zu bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Neue Merkmale der Datenbank
Nach der Aktualisierung wird die Eurodac-Datenbank viele neue Funktionen enthalten, mit denen mehr Daten gesammelt werden, damit die EU irreguläre Migrationsbewegungen besser angehen kann.
Personalisierung:
Registrierung einzelner Asylsuchender anstelle von Anträgen
Erhebung zusätzlicher biometrischer Daten wie Gesichtsbilder und personenbezogener Daten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Kopie von Identitätsdokumenten und Datum des Antrags
Erhebung biometrischer Daten, die für Personen im Alter von mindestens sechs Jahren verpflichtend sind
Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neue Kategorien:
im Rahmen nationaler oder EU-Neuansiedlungsregelungen neu angesiedelte Personen
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen (obwohl ihre Daten nur für die Dauer dieses Status gespeichert würden)
Personen, die beim illegalen Überschreiten einer EU-Außengrenze aufgegriffen wurden, sowie Personen, die nach Such- und Rettungseinsätzen an Land gebracht wurden
Personen, die aufgegriffen wurden, während sie sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhielten
Sicherheitsmerkmale:
unter genau festgelegten Umständen können Mitgliedstaaten erfassen, dass ein Drittstaatsangehöriger eine Sicherheitsbedrohung darstellen könnte, und es wäre nur möglich, diese Sicherheitskennzeichnung in Absprache mit anderen Mitgliedstaaten zu entfernen
der Zugang für die Strafverfolgungsbehörden wird vereinfacht werden
Datenspeicherung:
unterschiedliche Speicherfristen für verschiedene Kategorien von Einzelpersonen
Daten zu Personen, die internationalen Schutz beantragen, werden zehn Jahre lang gespeichert
Daten zu Personen, die im Rahmen von Neuansiedlungsregelungen aufgenommen wurden, und zu Personen, die bei der illegalen Einreise in die EU oder beim illegalen Aufenthalt in der EU aufgegriffen wurden, werden fünf Jahre lang gespeichert
Die Rolle von IT-Systemen bei der Sicherung der EU-Grenzen
Behörden in der gesamten EU nutzen IT-Großsysteme für den Austausch von Informationen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Kriminalität zu bekämpfen und die Grenzen zu sichern. Neben der Eurodac-Datenbank gibt es auch andere IT-Systeme, die zur Sicherung der EU-Grenzen beitragen.
Schengener Informationssystem
Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU arbeiten mit dem Schengener Informationssystem (SIS), um Ausschreibungen zu gesuchten oder vermissten Personen und Sachen einzugeben oder abzufragen.
Einreise-/Ausreisesystem
Am 5. März 2025 einigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zur schrittweisen Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) über einen Zeitraum von sechs Monaten. Dies ermöglicht es den Mitgliedstaaten, von dem System Gebrauch zu machen, und räumt den Grenzbehörden und dem Transportsektor gleichzeitig Zeit für die Anpassung ein.
Die Verordnung trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung.
EU-weite IT-Systeme für Sicherheit und Migration (Infografik)
Arbeiten am Migrations- und Asylpaket
Am 20. Dezember 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über diese Reform der Eurodac-Gesetzgebung sowie über viele andere Dossiers des Migrations- und Asylpakets.
Die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 8. Februar 2024 die im Dezember erzielte Einigung über die verschiedenen Gesetzgebungsakte sowie drei Rechtsakte gebilligt, über die der Rat und das Parlament 2022 eine Einigung erzielt hatten.
Der Rat hat das Migrations- und Asylpaket der EU am 14. Mai 2024 angenommen.
- Asyl und Migration: Rat billigt Verhandlungsmandate für Eurodac-Verordnung und Screening-Verordnung und 21 Staaten nehmen Solidaritätserklärung an (22. Juni 2022)
- Reform des Asyl- und Migrationssystems der EU: Rat und Europäisches Parlament erzielen Durchbruch (Pressemitteilung, 20. Dezember 2023)
- Reform des Asyl- und Migrationssystems: Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten geben grünes Licht für die Einigung mit dem Europäischen Parlament (Pressemitteilung, 8. Februar 2024)
- Eurodac-Verordnung, 9. Februar 2024
- Rat nimmt Migrations- und Asylpaket der EU an (Pressemitteilung, 14. Mai 2024)
Siehe auch
Letzte Überprüfung: 12. April 2024