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Mobile EU-Bürgerinnen und ‑Bürger und ihr Wahlrecht

Dank EU-weiter Vorschriften über das aktive und passive Wahlrecht haben mobile EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern eine stärkere Rolle im demokratischen Prozess.

Wer sind mobile Bürgerinnen und Bürger?

Mobile EU-Bürgerinnen und-Bürger sind Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben als dem Staat, aus dem sie kommen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Gefüges der EU. Für ein inklusiveres und partizipativeres Europa ist es von zentraler Bedeutung, sicherzustellen, dass diese Personen ihr Wahlrecht uneingeschränkt ausüben können.

Die Anzahl mobiler EU-Bürgerinnen und ‑Bürger erreichte am 1. Januar 2024 14 Millionen. Damit bilden sie mehr als 4 % der EU-Wählerschaft (Daten aus dem Jahr 2024).

Die fünf größten Gruppen mobiler Bürgerinnen und ‑Bürger

Eurostat zufolge stammten die drei größten Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, die am 1. Januar 2025 in einem anderen EU-Land lebten, laut verfügbaren Daten aus Rumänien, Italien und Polen.

Textfassung
  • Rumänien: 3,1 Millionen
  • Italien: 1,5 Millionen
  • Polen: 1,4 Millionen
  • Portugal: 1,0 Millionen
  • Deutschland: 0,7 Millionen

Warum die Wahlreform wichtig ist

EU-Bürgerinnen und -Bürger ziehen oft wegen ihrer Arbeit, ihres Studiums oder ihrer Familie um. Ihre Möglichkeit zur Teilhabe am demokratischen Prozess hat in der Vergangenheit jedoch nicht immer mit ihrer Mobilität Schritt gehalten. Die EU hat diese Lücke anerkannt und die politischen Rechte mobiler Bürgerinnen und Bürger gestärkt, damit ein Umzug in ein anderes Land nicht bedeutet, die Stimme im demokratischen Leben der EU zu verlieren.

Bei der Verbesserung des Wahlrechts mobiler Bürgerinnen und Bürger geht es um mehr als nur technische Anpassungen – es geht um ein umfassenderes Engagement für die Stärkung der europäischen Demokratie. Wenn sichergestellt wird, dass Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der EU umziehen, gleichberechtigt an Wahlen teilnehmen können, so trägt dies dazu bei, das Gefühl einer gemeinsamen europäischen Identität und Zugehörigkeit zu stärken. Und es sorgt dafür, dass Mobilität innerhalb der EU nicht auf Kosten der demokratischen Teilhabe geht.

Ziel der EU ist es, dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre demokratische Stimme nicht verlieren, nur weil sie in einem anderen Mitgliedstaat leben. Indem praktische Hindernisse und rechtliche Unsicherheiten ausgeräumt werden, wird durch die Reformen die Beteiligung an Wahlen für alle Europäerinnen und Europäer einfacher, transparenter und einheitlicher; unabhängig davon, wo sie wohnen.

EU-Vorschriften für Europa- und Kommunalwahlen

EU-Bürgerinnen und ‑Bürger haben in der ganzen Europäischen Union ein umfassendes aktives und passives Wahlrecht. Während die meisten dieser Rechte Wahlen in ihrem Herkunftsland betreffen (die somit in die Zuständigkeit dieses Mitgliedstaats fallen), enthalten die EU-Verträge auch spezifische Rechte für mobile EU-Bürgerinnen und ‑Bürger.

Artikel 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 39 und 40 der EU-Grundrechtecharta garantieren, dass sie bei der Teilnahme an Wahlen gleich behandelt werden wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Demnach haben mobile Bürgerinnen und Bürger dort, wo sie wohnen,

  • das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie
  • das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Diese Anerkennung trägt dazu bei, dass mobile Bürgerinnen und Bürger bei Wahlen nicht unbeteiligt bleiben, sondern uneingeschränkt am politischen Leben ihres Wohnsitzmitgliedstaats teilnehmen können.

Im November 2021 legte die Kommission zunächst einen Vorschlag zur Aktualisierung der Richtlinien über das Wahlrecht mobiler Bürgerinnen und Bürger bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen vor. Dieser Vorschlag wurde anschließend im Rat erörtert.

Am 24. Juni 2025 nahm der Rat die überarbeitete Richtlinie über das aktive und passive Wahlrecht mobiler Bürgerinnen und Bürger bei den Wahlen zum Europäischen Parlament an; am 26. Mai 2026 die aktualisierte Richtlinie über das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen.

Die Vorschriften – kurz erklärt

Die Vorschriften umfassen verschiedene Maßnahmen.

Proaktive Bereitstellung von Informationen über das Wahlrecht

Vereinfachte Eintragungsanforderungen

Vorkehrungen gegen Streichung aus dem Wählerregister

Vermeidung doppelter Stimmabgaben und Kandidaturen

Proaktive Information

Die Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten, mobile Bürgerinnen und Bürger über ihr Wahlrecht und die Bedingungen für die Eintragung zu informieren, bevor sie sich in das Wählerverzeichnis oder in die Kandidatenliste eintragen.

Vereinfachte Eintragungsanforderungen

In den Vorschriften sind Anforderungen festgelegt, um die Eintragungsverfahren in allen Ländern zugänglicher und verständlicher zu machen.

Für die Wahlen zum Europäischen Parlament stehen standardisierte Muster zur Verfügung.

Vorkehrungen gegen Streichung aus dem Wählerregister

Die Vorschriften enthalten Vorkehrungen, um zu verhindern, dass mobile Bürgerinnen und Bürger bei der Eintragung im Ausland automatisch aus dem Wählerverzeichnis ihres Herkunftslandes gestrichen werden, was in der Vergangenheit zu unbeabsichtigten Entzügen des Wahlrechts geführt hat.

Maßnahmen zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben und Kandidaturen

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament soll durch die neuen Vorschriften auch die Integrität der Wahlen durch Maßnahmen unterstützt werden, die doppelte Stimmabgaben oder doppelte Kandidaturen verhindern.

Die Unionsbürgerschaft: Rechte und Chancen

EU-Bürgerin oder -Bürger zu sein bedeutet, in allen EU-Ländern eine ganze Reihe von Rechten und Freiheiten sowie Rechtsschutz zu genießen. Dank des EU-Binnenmarkts können sich die Bürgerinnen und Bürger frei über Grenzen hinweg bewegen, sei es für die berufliche Laufbahn, für Bildungszwecke oder aus persönlichen Gründen.

So können EU-Bürgerinnen und -Bürger bei Wahlen unabhängig davon, wo sie in der EU leben, ihre Stimme abgeben.

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Letzte Überprüfung: 26. Mai 2026