Demokratie und politische Teilhabe
Erfahren Sie, wie die Maßnahmen der EU demokratische Prozesse aufrechterhalten und schützen können.
Wahlen, öffentliche Debatten und die Medienfreiheit sind Grundrechte einer lebendigen Demokratie.
Vor dem Hintergrund von Herausforderungen wie Informationsmanipulation aus dem Ausland, Einflussnahme auf Wahlen und Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten arbeitet die EU in vier Schlüsselbereichen daran, ihre Bürgerinnen und Bürger sowohl online als auch offline zu schützen.
Desinformation und demokratische Resilienz
Böswillige Akteure nutzen gezielte Handlungen, um demokratische Prozesse –wie Wahlen – in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu manipulieren oder zu stören. Dazu gehören die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen in Täuschungsabsicht und die Erstellung erfundener Inhalte wie Deepfakes und KI-generierte Inhalte.
Zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland verfügt die EU über mehrere eigens dafür geschaffene Werkzeuge, Mechanismen und Rechtsvorschriften.
Politische Werbung
Politische Werbung – d. h. alle Werbetätigkeiten, die im Zuge einer politischen Kampagne durchgeführt werden, um für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten oder eine Partei zu werben – ist von zentraler Bedeutung dafür, Menschen zu informieren und ihre Wahlentscheidung zu beeinflussen.
Um den Menschen dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, hat die EU Vorschriften eingeführt, die es leichter erkennbar machen, von wem eine politische Anzeige gesponsert wurde und warum.
Transparenz
Die Vorschriften sorgen für Transparenz durch eindeutig gekennzeichnete Anzeigen und eindeutige Pflichten für alle Akteure, die an politischer Werbung beteiligt sind.
Targeting
Die Vorschriften betreffen auch Targeting: Das Targeting auf Grundlage von sensiblen personenbezogenen Daten ist vollumfänglich verboten und die Verwendung anderer personenbezogener Daten ist eingeschränkt.
Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie der Medienfreiheit
Freie und pluralistische Medien spielen eine Schlüsselrolle dabei, Machthaber zur Rechenschaft zu ziehen und die Öffentlichkeit mit zuverlässigen Informationen zu versorgen. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Journalistinnen und Journalisten geschützt und sicher sind. Deswegen hat die EU die folgenden zentralen Rechtsvorschriften zur Wahrung der Medienfreiheit eingeführt:
- das Europäische Medienfreiheitsgesetz – eine Verordnung, mit der EU-weite Maßnahmen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie Medienanbietern vor politischer Einflussnahme eingeführt wurden, und
- die Richtlinie gegen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung – eine Richtlinie, um Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidiger vor unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren zu schützen.
Aktives und passives Wahlrecht
Alle EU-Bürgerinnen und ‑Bürger haben sowohl in ihrem Heimatland als auch in einem anderen EU-Land, in dem sie leben, das Recht, in Kommunalwahlen, und den Wahlen zum Europäischen Parlament zu denselben Bedingungen zu wählen und zu kandidieren wie Staatsangehörige dieses Landes.
Um eine inklusive Teilhabe zu gewährleisten, müssen Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, nach den EU-Vorschriften proaktiv über ihre Rechte informiert werden und standardisierte Wahl- und Kandidatenformulare erhalten.
Aktuelles
- „Europa für Kultur – Kultur für Europa“: Europäische Institutionen wollen Kultur in den Mittelpunkt der EU-Politik stellen
- Europäischer Wahlakt: Rat gibt endgültig grünes Licht für die Stimmrechtsübertragung für MdEP während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Rat verabschiedet neue Vorschriften zur Stärkung des Wahlrechts bei Kommunalwahlen
Aktuelle Erklärtexte
Wahlrecht und demokratische Teilhabe
Mobile EU-Bürgerinnen und ‑Bürger und ihr Wahlrecht
Medienfreiheit in der EU
Letzte Überprüfung: 15. April 2026