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Wahl des Sitzes des EU-Kompetenzzentrums für Cybersicherheit

Die EU hat ein neues Cybersicherheitszentrum eingerichtet, um die Cyberabwehrfähigkeit zu verbessern, die Forschung zu unterstützen und die Bemühungen zur technologischen Entwicklung zu intensivieren.

Gründe für ein EU-Kompetenzzentrum für Cybersicherheit

Die EU hat das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit eingerichtet, um die Cyberabwehrfähigkeit weiter zu verbessern, die Cybersicherheitsforschung zu unterstützen und die Bemühungen zur technologischen Entwicklung in der gesamten EU zu intensivieren.

Das neue Zentrum wird

  • die Arbeit des Netzes nationaler Koordinierungszentren erleichtern und
  • über die Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ finanzielle Unterstützung im Bereich der Cybersicherheit bieten.

Das Zentrum hat folgende Ziele:

  • einen Beitrag zur Einführung der neuesten Cybersicherheitstechnologie zu leisten
  • Start-ups und KMU in der Cybersicherheitsbranche zu unterstützen
  • Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit zu fördern
  • zur Überwindung des Kompetenzdefizits im Bereich der Cybersicherheit beizutragen

Der Rat hat die Verordnung zur Einrichtung des Zentrums und des Netzes im April 2021 angenommen.

Das Verfahren zur Auswahl des Sitzes des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (European Cybersecurity Industrial, Technology and Research Competence Centre, ECCC) wurde am 28. Oktober 2020 eingeleitet. Die Entscheidung erforderte das Einvernehmen aller Mitgliedstaaten.

Die Mitgliedstaaten stimmten am Rande der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV) am 9. Dezember 2020 über den Sitz des ECCC ab. Als Standort für das Zentrum wurde Bukarest, Rumänien, ausgewählt.

Bewerbungen um den Sitz des neuen Zentrums

Um den Sitz des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit hatten sich außerdem beworben:

Belgien (Brüssel)

Deutschland (München)

Litauen (Vilnius)

Luxemburg

Polen (Warschau)

Spanien (León)

Schritte des Verfahrens zur Auswahl des neuen Sitzes

Das Verfahren umfasste folgende Schritte:

  • Bewerbungen der Mitgliedstaaten um den Sitz des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit bis zum 6. November 2020
  • Veröffentlichung der Bewerbungen auf der Website des Rates am 11. November 2020
  • Bewertung der Bewerbungen durch die Europäische Kommission anhand der vereinbarten Kriterien bis zum 2. Dezember 2020
  • politische Aussprache auf der Grundlage der Bewertung der Kommission und Entscheidung durch Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedstaaten am Rande der Tagung des AStV (1. Teil) am 9. Dezember 2020
Abbildung: Auswahl des Sitzes des Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung
Auswahl des Sitzes des Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (Infografik)

Auswahl des Sitzes des Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (Infografik)

Bewertungskriterien

Die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben sich am 28. Oktober 2020 auf folgende Kriterien geeinigt:

  1. Datum, ab dem das Zentrum seine Tätigkeit aufnehmen kann
  2. Erreichbarkeit des Standorts
  3. Vorhandensein von Bildungseinrichtungen für die Kinder des Personals des Zentrums
  4. Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Sozialversicherung und zur medizinischen Versorgung für die Ehepartnerinnen und -partner und die Kinder der Beschäftigten
  5. Konnektivität, Sicherheit und Interoperabilität mit IT-Einrichtungen für die Verwaltung von EU-Mitteln
  6. Vorhandensein eines Cybersicherheitsökosystems
  7. geografische Ausgewogenheit

Am 2. Dezember 2020 hat die Kommission ihre allgemeine Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Bewerbungen veröffentlicht.

Politische Aussprache und Abstimmung

Die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten führten auf Grundlage der Bewertung der Kommission am Rande der Tagung des AStV (1. Teil) eine politische Aussprache über die Wahl des Sitzes des neuen Zentrums.

Die Vertreterinnen und Vertreter stimmten am 9. Dezember 2020 für die Festlegung des Sitzes des ECCC in Bukarest (Rumänien).