Jahresausweis
Was ist der Jahresausweis?
Mit diesem Ausweis erhalten Journalisten bzw. Journalistinnen Zugang zu den Räumlichkeiten des Rates bei Tagungen des Europäischen Rates, Euro-Gipfeln, Gipfeltreffen mit Drittländern und anderen Veranstaltungen auf hoher Ebene. Er kann auch für den Zugang zum Rat an gewöhnlichen Arbeitstagen genutzt werden.
Journalisten bzw. Journalistinnen mit einem Jahresausweis müssen sich nicht mehr für jede Veranstaltung registrieren und brauchen auch nicht mehr jeweils einen neuen Ausweis abzuholen.
Wer kann einen Jahresausweis beantragen?
Der Jahresausweis ist nur verfügbar für
- EU-Bürger bzw. ‑Bürgerinnen/Staatsangehörige der EFTA-Staaten mit Wohnsitz in Belgien
- Nicht-EU-Bürger bzw. ‑Bürgerinnen, die seit mindestens 5 Jahren in Belgien leben
Sie müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen Journalistin bzw. Journalist sein (Sie werden gebeten, eine Kopie Ihres europäischen interinstitutionellen oder belgischen Presseausweises ODER ein Schreiben Ihres Redaktionsleiters bzw. Ihrer Redaktionsleiterin hochzuladen)
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Belgien haben
- Sie müssen eine nationale Registernummer haben, die in Ihrem belgischen Ausweisdokument angegeben ist
- Sie müssen EU-Bürger bzw. EU-Bürgerin/Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige der EFTA-Staaten sein und seit mindestens 5 Jahren ihren Wohnsitz in Belgien haben
Akkreditierung von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Medienvertreterinnen bzw. ‑vertreter mit der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs einen ständigen Wohnsitz in Belgien während mindestens fünf aufeinanderfolgender Jahre nachweisen, um einen Jahrespresseausweis beantragen zu können.
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können weiterhin einen Zugangsausweis für einzelne Tagungen des Europäischen Rates und andere Tagungen auf hoher Ebene beantragen.
Wie kann ich einen Jahresausweis beantragen?
Zu Beginn des Akkreditierungszeitraums wird eine Bekanntmachung veröffentlicht. Alle Anträge auf Akkreditierung müssen während dieser Frist gestellt werden. Später eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Die Akkreditierungsfrist beginnt dann anlässlich jeder ordentlichen Tagung des Europäischen Rates sowie möglicher Veranstaltungen auf hoher Ebene neu.
Während des Akkreditierungszeitraums können Sie den Jahresausweis online beantragen:
Bevor Sie das Online-Verfahren beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie folgende Informationen und Dokumente zur Hand haben:
- Nummer Ihres gültigen Ausweisdokuments (es werden nur nationale Personalausweise von Staatsangehörigen der EU und der EFTA-Länder akzeptiert) oder Reisepasses sowie die entsprechenden Ausstellungs- und Gültigkeitsdaten
- eine gescannte Kopie Ihres interinstitutionellen Presseausweises (EU‑Presseausweises) oder belgischen Presseausweises ODER des von Ihrem Redaktionsleiter bzw. von Ihrer Redaktionsleiterin unterzeichneten Entsendeschreibens, in dem bestätigt wird, dass Sie während des laufenden Jahres über EU-Angelegenheiten berichten
- Passbild im JPEG-Format (höchstens 500 KB)
Außerdem werden Sie ersucht, ein Formular auszudrucken, zu unterzeichnen und hochzuladen, um Ihre Genehmigung zur Sicherheitsüberprüfung durch die belgischen Behörden zu erteilen. Das Einwilligungsformular kann von Ihrem Konto heruntergeladen werden.
Wie kann ich erfahren, dass mein Antrag angenommen wurde?
Nachdem Sie die Online-Bewerbung ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E‑Mail, in der bestätigt wird, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Wir werden Ihren Antrag bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Aktuelle Informationen über Ihren Antragsstatus können Sie regelmäßig über Ihr Online-Profil abfragen. Sie erhalten auch eine E‑Mail, sobald Ihr Antrag validiert wurde und der Zugangsausweis abgeholt werden kann.
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder müssen Sie weitere Informationen bereitstellen, so, wird sich das Pressezentrum des Rates mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wann und wo kann ich meinen Jahresausweis abholen?
Sie erhalten eine E‑Mail, sobald Ihrem Antrag entsprochen wurde und Ihr Zugangsausweis abgeholt werden kann.
Die Abholung ist an der Hauptrezeption des Justus-Lipsius-Gebäudes von 8:00 bis 18:00 Uhr an jedem Arbeitstag möglich. Außerdem können Sie Ihren Zugangsausweis im LEX-Gebäude abholen, wenn der Ausweisabholschalter für eine Veranstaltung auf hoher Ebene geöffnet ist.
Auch wenn eine Gruppenregistrierung immer noch möglich ist, erfolgt die Abholung von Jahresausweisen nur auf individueller Basis. Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller muss ihren bzw. seinen Zugangsausweis persönlich abholen.
Was sollte ich tun, wenn eine neue Veranstaltung auf hoher Ebene stattfindet und mein Jahresausweis noch nicht akzeptiert wird?
Solange Ihr Jahresausweis nicht akzeptiert wird, müssen Sie sich für jede Veranstaltung einzeln anmelden.
Was geschieht, wenn ich meinen Jahresausweis verliere?
Sie müssen unverzüglich Kontakt mit dem Pressezentrum des Rates ([email protected] – +32 (0)2 281 9000) aufnehmen. Sie erhalten einen neuen Zugangsausweis und der alte Zugangsausweis wird automatisch deaktiviert.
Was geschieht, wenn ich meinen Zugangsausweis vergessen habe?
Sie erhalten einen neuen Zugangsausweis und der alte Zugangsausweis wird automatisch deaktiviert.
Letzte Überprüfung: 5. Dezember 2025