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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 11. August 2015 11:00

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea anzuschließen.

Der Rat hat am 2. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1066 des Rates [1] zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP angenommen.

Mit diesem Beschluss des Rates wird die in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, erweitert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Armenien schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.


 [1] Am 3.7.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 174, S. 25) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. 

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024