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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 29. Oktober 2015 14:15

Belarus: EU setzt restriktive Maßnahmen gegen die meisten Personen und alle Organisationen, die derzeit solchen Maßnahmen unterliegen, aus

Der Rat hat das gegen 170 Personen verhängte Einfrieren von Geldern und Reiseverbot sowie das gegen drei Organisationen in Belarus verhängte Einfrieren von Geldern für vier Monate ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde als Reaktion auf die Freilassung aller belarussischen politischen Gefangenen am 22. August und vor dem Hintergrund der Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus gefasst.

Die Freilassung aller politischen Gefangenen war ein von der Europäischen Union seit langem ersehnter Schritt. Mit der Aussetzung der meisten restriktiven Maßnahmen hat die EU auf diese Fortschritte reagiert und zu weiteren positiven Entwicklungen ermutigt, die zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus führen. Die EU wird die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in Belarus auch weiterhin genau beobachten. 

Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen sollte am 31. Oktober ablaufen. Der Rat hat diese Maßnahmen um vier Monate, d.h. bis zum 29. Februar 2016, verlängert und sie dabei zugleich für 170 Personen und für drei Organisationen ausgesetzt. Vier Personen, die am ungeklärten Verschwinden von Personen in Belarus beteiligt sein sollen, unterliegen nach wie vor den restriktiven Maßnahmen. Auch das Waffenembargo gilt weiterhin. 

Der Rat hat ferner die Liste der Personen und Organisationen aktualisiert, um der jüngsten Rechtsprechung Rechnung zu tragen.

Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen. Die Rechtsakte, einschließlich der genauen Angaben zu den betroffenen Personen und Organisationen, werden im Amtsblatt der EU vom 30. Oktober veröffentlicht und treten am 31. Oktober in Kraft.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024