- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 9. März 2016 15:00
Flüchtlingskrise: Rat billigt Soforthilfe als Zeichen der Solidarität mit Griechenland
Als Reaktion auf die durch die Flüchtlingskrise insbesondere in Griechenland hervorgerufene schwierige humanitäre Lage hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter am 9. März 2016 auf einen Soforthilfemechanismus geeinigt. Dadurch kann die EU Griechenland und anderen betroffenen Mitgliedstaaten dabei helfen, die humanitären Bedürfnisse der vielen neu ankommenden Männer, Frauen und Kinder zu decken. Die humanitäre Hilfe der EU zielt auf die Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse der Flüchtlinge durch die Bereitstellung von Nahrung, Unterkünften, Wasser, Medikamenten und anderen lebensnotwendigen Gütern ab.
"Hier hat die EU sehr schnell und praktisch ihre Solidarität mit Griechenland zum Ausdruck gebracht und damit eine Zusage des Europäischen Rates umgesetzt. Der niederländische Vorsitz wird sich weiterhin nach Kräften dafür einsetzen, dass der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) die Verordnung auf seiner Tagung am 15. März annimmt", so der niederländische Außenminister und Präsident des Rates Bert Koenders.
Zudem muss der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans annehmen, damit die erforderlichen Mittel aus dem EU-Haushaltsplan 2016 bereitgestellt werden können. Die Kommission hat am 9. März 2016 den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorgelegt.
Den Schätzungen der Kommission zufolge werden in den Jahren 2016-2018 insgesamt 700 Mio. EUR benötigt, um die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu decken, 300 Mio. EUR davon im Jahr 2016.
Der Soforthilfemechanismus ist nicht auf Hilfe für Mitgliedstaaten während der Flüchtlingskrise beschränkt. Er kann auch in außergewöhnlichen Krisenfällen oder bei Katastrophen mit schwerwiegenden humanitären Auswirkungen in Anspruch genommen werden, etwa bei nuklearen Unfällen, Terroranschlägen und Epidemien.
Die nächsten Schritte
Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) wird ersucht, die Verordnung auf seiner Tagung am 15. März 2016 anzunehmen. Der Rat und das Parlament müssten anschließend einen von der Kommission vorgelegten Berichtigungshaushaltsplan annehmen, damit die erforderlichen Mittel für 2016 bereitgestellt werden können.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024