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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 21. Oktober 2016 18:55

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen

Der Rat hat am 29. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1746[1] zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates angenommen.

Mit dem Beschluss wird die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑ Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.


[1] Am 30.9.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 264, S. 30) veröffentlicht.

* – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024