- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 30. Juni 2017 18:05
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen
Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/917 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 30.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 139, S. 62) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024