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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 11. Oktober 2017 16:10

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Lage in Libyen verhängt wurden

Der Rat hat am 17. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1338 des Rates[1] erlassen. Mit dem Beschluss des Rates werden Beschränkungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter Wasserfahrzeuge und Motoren nach Libyen, die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden könnten, erlassen.

Die Bewerberländer Albanien*, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Serbien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.


[1] Am 1.4.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 89, S. 10) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. .

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024