- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 21. Oktober 2020 15:35
Gerechter Übergang zur Klimaneutralität – Rat legt seinen Standpunkt zur neuen Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor fest
Die EU-Organe arbeiten an Lösungen zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Übergangs zu den Klimazielen der EU für 2030 und dem Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050.
Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich heute auf den Standpunkt des Rates zu einer neuen Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor geeinigt, die im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang eingerichtet werden soll, um Investitionen des öffentlichen Sektors in jenen Regionen zu unterstützen, die aufgrund ihrer CO2-intensiven Wirtschaftszweige am stärksten vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen und schlechter dafür gerüstet sind, die Herausforderungen des Übergangs zu bewältigen.
Im Rahmen der neuen Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor werden 1,5 Mrd. € an Zuschüssen aus dem EU-Haushalt bereitgestellt, damit die Finanzierungspartner Projekte zur Bewältigung der Herausforderungen des Übergangs unterstützen können. Als Finanzierungspartner wird die Europäische Investitionsbank voraussichtlich Darlehen in Höhe von 10 Mrd. € bereitstellen, mit denen Investitionen in Höhe von bis zu 25 bis 30 Mrd. € mobilisiert werden sollen, um die am stärksten betroffenen Regionen, die in den Plänen der Mitgliedstaaten für einen gerechten Übergang genannt werden, zu unterstützen.
In seinem Standpunkt schlägt der Rat geringe Änderungen an dem im Mai vorgelegten Kommissionsvorschlag vor. Insbesondere legt er fest, dass im Rahmen der Fazilität keine Tätigkeiten unterstützt werden sollen, die im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang nicht förderfähig sind. Dazu gehören gemäß dem Standpunkt des Rates zu diesem Fonds Investitionen im Zusammenhang mit Kernkraftwerken, Tabakerzeugnissen und fossilen Brennstoffen. Darüber hinaus sollen dem Standpunkt des Rates zufolge Projekte, die im Rahmen der Fazilität unterstützt werden, auch beratende und technische Unterstützung aus anderen EU-Programmen erhalten können.
Der heute vereinbarte Standpunkt des Rates wird dem Vorsitz bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament als Richtschnur dienen.
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