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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 11. November 2020 18:20

Wesentliche Grundsätze für die globale Weltraumwirtschaft: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

Zur Vorbereitung der zehnten Tagung des Weltraumrates, die am 20. November 2020 per Videokonferenz stattfinden wird, hat der Rat heute Schlussfolgerungen zum Thema „Richtungsvorgaben für den europäischen Beitrag zur Festlegung wesentlicher Grundsätze für die globale Weltraumwirtschaft“ angenommen. In dem Text werden wichtige Richtungsvorgaben für die künftige europäische Raumfahrtpolitik gegeben.

Der Rat nimmt in diesen Schlussfolgerungen mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass eine sehr wettbewerbsfähige europäische Raumfahrtindustrie und Lieferkette entstanden sind, die es Europa ermöglichen, am globalen Wachstum der Weltraumwirtschaft teilzuhaben und dazu beizutragen. Er appelliert an alle Akteure, sich dafür einzusetzen, dass weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und offene Wirtschaften – einschließlich eines freien und fairen Handels – auf der Grundlage multilateraler Lösungen und der Gegenseitigkeit im Raumfahrtsektor gewährleistet werden.

Zur Förderung der europäischen Autonomie, Sicherheit und Resilienz im Bereich der Raumfahrt betont der Rat, dass Europa technologisch unabhängig sein muss, und weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, einen sicheren, autonomen, zuverlässigen, kosteneffizienten und erschwinglichen Zugang zum Weltraum aufrechtzuerhalten. Der Rat legt besonderes Augenmerk auf das Weltraumverkehrsmanagement, für das die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes auf europäischer Ebene betont wird, sowie auf die Cybersicherheit im Bereich der Raumfahrt.

Damit diese Ziele erreicht werden, betont der Rat die Bedeutung koordinierter Maßnahmen der Europäischen Union, der Europäischen Weltraumorganisation und ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer parallelen Zuständigkeiten und jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten und unter voller Achtung des institutionellen Aufbaus und des operativen Rahmens zur Stärkung der europäischen Raumfahrtpolitik.

Hintergrundinformationen

Bei dem Weltraumrat handelt es sich um gemeinsame und begleitende Sitzungen des Rates der Europäischen Union in der Formation „Wettbewerbsfähigkeit (Raumfahrt)“ und des Rates der ESA auf Ministerebene. Dieses Forum ermöglicht es der EU und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), gemeinsame Maßnahmen im Rahmen der europäischen Raumfahrtpolitik zu koordinieren. Die ESA setzt sich aus 22 Mitgliedstaaten zusammen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, der Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich (die ebenfalls Mitgliedstaaten der EU sind) sowie Norwegen und der Schweiz. Kanada hat ebenfalls einen Sitz im Weltraumrat und ist im Rahmen eines Kooperationsabkommens an einigen Projekten beteiligt. Slowenien ist assoziiertes Mitglied. Zwischen sieben weiteren EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, der Slowakei und Zypern) und der ESA bestehen Kooperationsabkommen. Weitere Informationen über die ESA sind unter www.esa.int zu finden.

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Letzte Überprüfung: 6. Februar 2025