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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 22. Februar 2021 11:12

Menschenrechte: Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2021

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2021 angenommen. In den Schlussfolgerungen wird bekräftigt, dass sich die EU für die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einsetzt und geeint ist in ihrer Unterstützung des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen als ein Eckpfeiler ihres auswärtigen Handelns.

Insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die EU dafür sorgen, dass bei der Reaktion auf die Pandemie und der weltweiten Erholung allen Menschenrechten nach wie vor eine zentrale Bedeutung zukommt.

Die EU wird die Menschenrechtslage weltweit weiterhin beobachten und Menschenrechtsverletzungen und -verstöße anprangern, wo immer sie auftreten, und dabei alle verfügbaren Instrumente, einschließlich der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte, einsetzen.

Die EU wird die Tätigkeit und das Mandat der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte und ihres Amtes uneingeschränkt unterstützen und alle Staaten dazu aufrufen, die Unabhängigkeit der Hohen Kommissarin zu achten, für die wirksame Ausführung ihres Mandats mit ihr zusammenzuarbeiten und eine angemessene Finanzierung sicherzustellen.

Die EU wird weiterhin alle verfügbaren Instrumente nutzen, um ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen, unter anderem im Rahmen des Menschenrechtsrates der VN, der Generalversammlung der VN, des Sicherheitsrats der VN und anderer einschlägiger Foren.

Der Rat nimmt einmal im Jahr Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien an.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024