- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 2. Dezember 2022 10:25
Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen anzuschließen
Der Rat hat am 14. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/22321 angenommen.
Mit dem Beschluss des Rates wurden weitere zehn Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
Die Bewerberländer Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Ukraine, die potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina2 und Georgien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Beschluss des Rates im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.
1 Am 14.11.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 293, S. 32) veröffentlicht.
2 Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien und Herzegowina nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 31. Januar 2024