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Ukraine: Rat bewilligt Hilfe in Höhe von 18 Mrd. €
Der Rat hat eine Einigung über ein Legislativpaket erzielt, das es der EU ermöglichen wird, die Ukraine im Laufe des Jahres 2023 mit 18 Mrd. € finanziell zu unterstützen. Der Vorschlag wurde heute vom Rat im schriftlichen Verfahren angenommen und wird dem Europäischen Parlament zur möglichen Annahme in der nächsten Woche vorgelegt.
Die Ukraine kann auf die EU zählen. Wir werden die Ukraine so lange wie nötig unterstützen, auch finanziell. Die heute verabschiedeten Rechtsvorschriften bedeuten, dass die Ukraine im Laufe des Jahres 2023 mit regelmäßiger finanzieller Unterstützung durch die EU rechnen kann.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Das Paket sieht eine strukturelle Lösung zur finanziellen Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 vor. Insgesamt werden der Ukraine im Jahr 2023 18 Mrd. € geliehen, und die Darlehen haben eine tilgungsfreie Zeit von zehn Jahren. Die Mitgliedstaaten tragen den Großteil der Zinskosten über externe zweckgebundene Einnahmen. Die Garantien für diese Darlehen werden entweder aus dem EU-Haushalt oder von den Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Ziel ist es, kurzfristige finanzielle Hilfe bereitzustellen, mit der der unmittelbare Bedarf der Ukraine gedeckt, kritische Infrastruktur rehabilitiert und erste Unterstützung für einen nachhaltigen Wiederaufbau nach dem Krieg geleistet werden kann, um die Ukraine auf ihrem Weg zur europäischen Integration zu unterstützen.
Ein Teil des Legislativpakets, eine Änderung der Haushaltsordnung, war bereits am 6. Dezember vom Rat (Wirtschaft und Finanzen) angenommen worden.
Hintergrund
Der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 hat für die Ukraine zu einem eingeschränkten Marktzugang und einem drastischen Rückgang der öffentlichen Einnahmen geführt, während die öffentlichen Ausgaben zur Bewältigung der humanitären Lage und zur Aufrechterhaltung der staatlichen Dienste deutlich gestiegen sind.
Neben anderen Unterstützungsinstrumenten hat die EU die Ukraine zwischen 2014 und 2022 mit mehreren aufeinanderfolgenden Programmen für Makrofinanzhilfen unterstützt. In diesem Rahmen wurden Darlehen und Zuschüsse in Höhe von über 7 Mrd. € gewährt.
Das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, bringt die Ukraine und die EU einander näher. Neben der Förderung tieferer politischer Beziehungen, stärkerer wirtschaftlicher Verbindungen und der Achtung gemeinsamer Werte bildet das Abkommen auch einen Rahmen für eine ehrgeizige Reformagenda. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Korruptionsbekämpfung, einem unabhängigen Justizsystem, Rechtsstaatlichkeit und einem besseren Geschäftsklima. Die EU hat diese Reformen, die entscheidend dafür sind, mittelfristig Investitionen anzuziehen, die Produktivität zu steigern und den Lebensstandard anzuheben, kontinuierlich unterstützt.