Ukraine
Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen geschlossen hinter der Ukraine und leisten ihr uneingeschränkt Unterstützung. Im Juni 2024 wurden die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine förmlich aufgenommen. Die EU und die Ukraine arbeiten auch im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zusammen.
Erweiterung
EU-Beitrittsgesuch
Am 28. Februar 2022 hat die Ukraine einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt.
Am 17. Juni 2022 hat die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zum EU-Beitrittsgesuch des Landes abgegeben.
Am 23. Juni 2022 hat der Europäische Rat der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuerkannt. Er hat die Europäische Kommission ersucht, dem Rat über die Erfüllung der in ihrer Stellungnahme zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft festgelegten Bedingungen Bericht zu erstatten.
Beitrittsverhandlungen
Die Europäische Kommission hat im November 2023 eine Empfehlung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine veröffentlicht. Im Dezember 2023 haben die EU-Führungsspitzen beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen und den Rat ersucht, den Verhandlungsrahmen anzunehmen, sobald die im Bericht der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten einschlägigen Schritte unternommen wurden.
Im Einklang mit der überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung billigte der Rat den Verhandlungsrahmen am 21. Juni 2024, und vier Tage später hielt die EU die erste Regierungskonferenz mit der Ukraine ab, um Beitrittsverhandlungen mit dem Land aufzunehmen.
- Bericht zur Ukraine (Europäische Kommission, 8. November 2023)
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 14./15. Dezember 2023
- EU eröffnet Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine (Pressemitteilung, 25. Juni 2024)
Tagungen der Beitrittskonferenz
Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen von Regierungskonferenzen (oft als „Beitrittskonferenz“ bezeichnet) zwischen Ministerinnen und Ministern sowie Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten und des Bewerberlands statt. Die Verhandlungen erstrecken sich auf die Gesamtheit der gemeinsamen Rechte und Rechtsvorschriften (den „EU-Besitzstand“) und sind in verschiedene Kapitel oder Cluster von Kapiteln unterteilt, die die verschiedenen Politikbereiche abdecken. Beitrittskonferenzen können entweder auf Minister- oder auf Stellvertreterebene abgehalten werden.
Am 25. Juni 2024 hielt die EU ihre erste Regierungskonferenz mit der Ukraine ab und eröffnete damit offiziell die Beitrittsverhandlungen.
Auf der zweiten Beitrittskonferenz EU-Ukraine vom 15. Juni 2026 nahmen die Parteien Verhandlungen über Cluster 1 auf – das Cluster „Wesentliche Elemente“. Dazu gehören das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Reform der öffentlichen Verwaltung und wirtschaftliche Kriterien, einschließlich der folgenden Verhandlungskapitel:
- Kapitel 23 – Justiz und Grundrechte
- Kapitel 24 – Recht, Freiheit und Sicherheit
- Kapitel 5 – Öffentliches Beschaffungswesen
- Kapitel 18 – Statistik
- Kapitel 32 – Finanzkontrolle
Auf der Konferenz legte die EU Zwischenziele für Cluster 1 und für die Kapitel 23 und 24 fest, die erfüllt sein müssen, bevor die Verhandlungen über diesen Cluster voranschreiten können. Die EU hat zudem Benchmarks für den vorläufigen Abschluss der Kapitel 5, 18 und 32 festgelegt.
Auf den Tagungen des Europäischen Rates vor der zweiten Beitrittskonferenz haben die EU-Führungsspitzen wiederholt gefordert, die Verhandlungscluster im Einklang mit der Erweiterungsmethodik und dem leistungsbasierten Ansatz unverzüglich zu eröffnen, beginnend mit dem Cluster „Wesentliche Elemente“.
Jährlicher Fortschrittsbericht
Jedes Jahr zieht der Rat Bilanz über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer und Partnerländer der EU – darunter die Ukraine – auf ihrem Weg in die EU.
Am 16. Dezember 2025 hat der dänische Ratsvorsitz Schlussfolgerungen veröffentlicht, die von 26 EU-Mitgliedstaaten politisch unterstützt wurden.
Russlands groß angelegte Invasion in die Ukraine
Die EU und ihre Mitgliedstaaten verurteilen nachdrücklich die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine.
Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und wird dem Land und den Menschen weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe leisten. Zu den EU-Maßnahmen zugunsten der Ukraine gehört insbesondere Folgendes:
- wirtschaftliche Unterstützung
- militärische Unterstützung
- humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz
- Aufnahme von Flüchtlingen
- Ermittlungen und Strafverfolgung in Bezug auf Kriegsverbrechen
- Schutz von Kindern
Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson hat die EU eine beispielslose Reihe von Sanktionen verhängt.
Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Basis Russlands schwächen, ihm den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten versperren und somit seine Fähigkeit zur Kriegsführung erheblich einschränken.
Östliche Partnerschaft
Assoziierungsabkommen
Das Assoziierungsabkommen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft ist das wichtigste Instrument für die Annäherung zwischen der Ukraine und der EU. Es fördert
- tiefere politische Bindungen
- stärkere wirtschaftliche Verflechtungen
- die Achtung gemeinsamer Werte
Die vertiefte und umfassende Freihandelszone bildet den wirtschaftlichen Teil des Abkommens. Diese ist am 1. September 2017 in Kraft getreten, die EU und die Ukraine haben jedoch am 30. Juni 2025 vereinbart, sie zu überprüfen.
Das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen ist am 29. Oktober 2025 in Kraft getreten. Es dient der weiteren Verstärkung der Handelsströme unter Berücksichtigung der Sensibilität bestimmter Agrarsektoren der EU und trägt zur schrittweisen Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt bei, indem es das Land bei der Angleichung an EU‑Standards unterstützt.
Assoziationsrat
Der Assoziationsrat ist das wichtigste Gremium, das im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine eingerichtet wurde. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung des Abkommens zu überwachen und zu beaufsichtigen.
Am 9. April 2025 fand die zehnte Tagung des Assoziationsrates EU-Ukraine statt. Die EU und die Ukraine führten einen Gedankenaustausch über die Lage infolge des Angriffskriegs Russlands und befassten sich mit umfassenderen globalen und regionalen Fragen. Sie erörterten auch die Umsetzung des Assoziierungsabkommens seit Beginn der groß angelegten russischen Invasion, den Wiederaufbau und die Reformen in der Ukraine sowie die finanzielle Unterstützung der EU.
Visaliberalisierung
Das Visaerleichterungsabkommen und das Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine sind seit 2008 in Kraft. Im selben Jahr wurde ein Dialog über Visafragen eingeleitet.
Am 11. Mai 2017 verabschiedete der Rat eine Verordnung, mit der ukrainische Staatsangehörige bei Reisen in die EU von der Visumpflicht befreit werden, sofern sie sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dort aufhalten.
Roaming
Am 1. Januar 2026 wurde die Ukraine in das Gebiet für „Roaming zu Inlandspreisen“ der EU aufgenommen. Dadurch können Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU und EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Ukraine nun telefonieren, Nachrichten versenden und mobile Daten nutzen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Bevor dieser Beschluss in Kraft trat, galt seit April 2022 eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Telekommunikationsbetreibern in der EU und in der Ukraine, mit der gewährleistet wurde, dass die Menschen in Europa und der Ukraine von Anrufen, Nachrichten und Daten zu erschwinglichen, niedrigen Preisen profitieren konnten.
Gipfeltreffen EU-Ukraine
24. Gipfeltreffen EU-Ukraine, 3. Februar 2023
Das Gipfeltreffen fand in Kiew statt und war das erste seit Beginn der Aggression Russlands und seitdem der Ukraine der Status eines Bewerberlandes zuerkannt worden war.
Auf dem Gipfeltreffen erörterten die Führungsspitzen der EU und der Ukraine Folgendes:
- den Weg der Ukraine in die Europäische Union und den Beitrittsprozess
- die Reaktion der EU auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
- die Initiativen der Ukraine für einen gerechten Frieden und Rechenschaftspflicht
- die Zusammenarbeit in Fragen des Wiederaufbaus und der Soforthilfe sowie in den Bereichen Energie und Konnektivität
- weltweite Ernährungssicherheit
Diesbezügliche Dokumente und Veröffentlichungen
Letzte Überprüfung: 15. Juni 2026