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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 20. Juli 2023 13:05

Rat verlängert EU-Terroristenliste um weitere sechs Monate

Heute hat der Rat die Gültigkeitsdauer der sogenannten EU-Terroristenliste ohne Änderungen verlängert. In dieser Liste werden die Personen, Vereinigungen und Körperschaften geführt, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen.

Für die in der Liste aufgeführten 13 Personen sowie 21 Vereinigungen und Körperschaften gilt, dass ihre Gelder und sonstigen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden. Ferner dürfen Wirtschaftsteilnehmer aus der EU ihnen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der Rat erstellte die Liste ursprünglich zur Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des VN-Sicherheitsrates, die infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 verabschiedet wurde. Er überprüft die Liste regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr, anhand von Informationen über jegliche neuen Erkenntnisse und Entwicklungen im Zusammenhang mit den Benennungen.

Diese Sanktionsregelung ist zu unterscheiden von der EU-Regelung zur Umsetzung der Resolutionen 1267 (1999), 1989 (2011) und 2253 (2015) des VN-Sicherheitsrates, die gegen Al-Qaida und ISIL/Da'esh gerichtet ist. Die EU kann zudem autonom restriktive Maßnahmen gegen ISIL/Da’esh und Al-Qaida und Personen und Organisationen verhängen, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie unterstützen.

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Letzte Überprüfung: 22. Januar 2025