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  • Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, 20. Juli 2023

Wichtigste Ergebnisse

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat einen Gedankenaustausch über die Aggression Russlands gegen die Ukraine geführt.

Zu Beginn der Beratungen des Rates wandte sich der Außenminister der Ukraine, Dmytro Kuleba, kurz in einer Videokonferenz an die Ministerinnen und Minister der EU und unterrichtete sie über die jüngsten Entwicklungen vor Ort und die militärischen Prioritäten und Bedürfnisse der Ukraine.

Der Rat bekräftigte die Entschlossenheit der EU, die legitime Verteidigung der Ukraine gegen den Aggressor auch angesichts der jüngsten Angriffe auf ukrainische Häfen und Getreidelager weiterhin zu unterstützen.

Danach standen im Mittelpunkt der Beratungen des Rates die Sicherheitszusagen, die die EU der Ukraine geben kann, damit aus der bestehenden Unterstützung ein langfristiges Engagement für die Sicherheit und Resilienz der Ukraine wird.

Die Ministerinnen und Minister führten eine erste Aussprache über die Initiative des Hohen Vertreters, durch die Schaffung eines eigenen Abschnitts im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität eine nachhaltigere und berechenbarere Finanzierung für die Unterstützung der Ukraine im Verteidigungsbereich sicherzustellen.

Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
Ich habe den Ministerinnen und Ministern unsere Initiative zur Sicherstellung einer nachhaltigeren und berechenbareren Finanzierung der Unterstützung der Ukraine im Verteidigungsbereich dargelegt. Wir schlagen die Einrichtung eines eigenen Abschnitts im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität vor, um für die nächsten vier Jahre bis zu 5 Milliarden € pro Jahr für den Verteidigungsbedarf der Ukraine bereitzustellen.
Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Schließlich befasste sich der Rat mit der Beendigung der Schwarzmeer-Getreide-Initiative durch Russland und bekräftigte seine Unterstützung für die ukrainische Friedensformel, die nach Auffassung der EU die einzige umfassende Grundlage für einen gerechten und dauerhaften Frieden darstellt.

Türkei

Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29./30. Juni, in denen der Hohe Vertreter und die Kommission ersucht wurden, dem Europäischen Rat einen Bericht über den Stand der Beziehungen EU-Türkei vorzulegen, erörterte der Rat die Beziehungen der EU mit der Türkei.

Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch darüber, dass die EU den Dialog mit der Türkei wieder aufnehmen, auf gemeinsamen Interessen aufbauen und gleichzeitig versucht sollte, die bestehenden Differenzen zu überbrücken.

Eine nachhaltige Deeskalation im östlichen Mittelmeerraum sowie die Suche nach einer Lösung für die Zypernfrage im Einklang mit den einschlägigen VN-Resolutionen würden sich positiv auf die Stabilität und Sicherheit der gesamten Region auswirken.

Die Wahrung der Grundfreiheiten und -werte im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu deren Vertragsparteien Ankara gehört, wurde ebenfalls als wesentlich erachtet.

Außenpolitische Dimension der wirtschaftlichen Sicherheit

Der Hohe Vertreter stellte dem Rat kurz die gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters vom 20. Juni 2023 mit dem Titel „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ vor und legte dabei den Schwerpunkt auf die außenpolitische Dimension.

Der Rat wird dieses Thema in Zukunft erörtern, um mögliche neue Wege zur Bewältigung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU in einem sich rasch wandelnden und schwierigen geopolitischen Kontext auszuloten, und er wird die mögliche Nutzung der im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verfügbaren Instrumente prüfen.

Laufende Angelegenheiten

Unter dem Tagesordnungspunkt „laufende Angelegenheiten“ behandelte der Rat unter anderem folgende Themen: China, das Gipfeltreffen EU-CELAC vom 17./18. Juli, Armenien und Aserbaidschan sowie den Nahost-Friedensprozess.

Informeller Austausch mit US-Außenminister Antony Blinken

Die Außenministerinnen und -minister der EU führten mit Außenminister Blinken einen Gedankenaustausch über die Frage, wie die bereits enge außenpolitische Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und den USA gestärkt werden kann, unter anderem in Bezug auf die Zusammenarbeit bei globalen Herausforderungen, die jeweiligen Ansätze gegenüber China und die Beziehungen mit aufstrebenden Partnern.

Dies war bereits das vierte Mal seit seiner Amtseinführung, dass Außenminister Blinken an einer Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ teilnahm.

Die Teilnehmenden erörterten die bislang einzigartige enge Zusammenarbeit als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – sowohl bei der Unterstützung der Ukraine als auch bei der Abmilderung der globalen Folgen von Putins Krieg – und berieten über eine koordinierte Einbindung anderer Partner weltweit und die Zusammenarbeit mit diesen.

Schlussfolgerungen und sonstige Beschlüsse des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen über die Prioritäten der EU bei den Vereinten Nationen während der 78. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (September 2023 bis September 2024) gebilligt.

Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) an, das als neuer Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten für die nächsten zwanzig Jahre dienen und das Cotonou-Abkommen ablösen wird.

Der Rat:

  • erließ eine siebte Runde von Sanktionen gegen 6 Personen und eine Organisation angesichts der Lage in Myanmar/Birma
  • führte eine neue Sanktionsregelung ein, die es der EU ermöglicht, iranische Personen und Einrichtungen, die für die Bereitstellung militärischer Unterstützung durch Drohnen für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verantwortlich sind, in die Sanktionsliste aufzunehmen, und nahm außerdem sechs Personen im Rahmen anderer bestehender Sanktionsregelungen in die Liste auf
  • setzte 18 Personen und 5 Organisationen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und mit den Fällen Nawalny und Kara-Murza auf die Sanktionsliste

Ferner nahm der Rat ohne Aussprache die Punkte an, die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt waren.

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