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  • Rat der Europäischen Union
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  • 18. Dezember 2023 23:50

Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V): Rat und Parlament erzielen Einigung zur Gewährleistung einer nachhaltigen Konnektivität in Europa

Diese Pressemitteilung wurde am 9. Januar 2024 aktualisiert, um den Wortlaut der vorläufigen Einigung aufzunehmen.

Der Vorsitz des Rates und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über eine überarbeitete Verordnung über Leitlinien der EU für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) erzielt. Ziel der neuen Rechtvorschriften ist es, ein zuverlässiges, nahtloses und hochwertiges transeuropäisches Verkehrsnetz aufzubauen, das eine nachhaltige Konnektivität in ganz Europa ohne Unterbrechungen, Engpässe oder fehlende Verbindungen sicherstellt.

Óscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität
Die heutige Einigung ist ein Meilenstein für eine bessere und nachhaltige Konnektivität in Europa. Die Leitlinien für das TEN-V-Netz sind ein wichtiges Instrument der EU-Verkehrspolitik, das erheblich zur Stärkung des Zusammenhalts in der EU und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen wird.
Óscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität
Óscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität

Dieses Netz wird zur Verwirklichung der Unionsziele im Bereich der nachhaltigen Mobilität, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU beitragen. Das Netz wird mit der neuen Verordnung schrittweise aufgebaut oder aktualisiert, indem klare Fristen für die Fertigstellung des TEN-V-Netzes auf drei Ebenen vorgesehen werden: das Kernnetz sollte bis 2030 fertiggestellt sein, das neu hinzugefügte erweiterte Kernnetz bis 2040 und das Gesamtnetz bis 2050.

Wesentliche Elemente der vorläufigen Einigung

In der vorläufigen Einigung wird das Gesamtziel des Aufbaus einer kohärenten, verbundenen und hochwertigen Verkehrsinfrastruktur in der gesamten EU beibehalten, wobei den verschiedenen Ausgangspunkten in den Mitgliedstaaten sowie ihren Prioritäten und Ansätzen mit Blick auf einen umweltfreundlicheren Verkehr Rechnung getragen wird. Die Mitgliedstaaten werden über die Frage entscheiden, wie Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Einklang mit realistischen technischen und Prioritätsanforderungen Vorrang eingeräumt werden kann, um eine einheitliche, hochleistungsfähige und vollständig interoperable Infrastruktur zu schaffen und so zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und zu dessen Multimodalität beizutragen. Diese in der neuen Verordnung festgelegten Anforderungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen, den Funktionen und den von den Mitgliedstaaten zu tätigenden Investitionen. In der vorläufigen Einigung wird auch den verfügbaren Finanzmitteln der Mitgliedstaaten sowie dem Investitionsbedarf für den Aufbau der Infrastruktur Rechnung getragen, der insbesondere in Bezug auf das TEN-V-Gesamtnetz erheblich ausfallen könnte.

Fristen für die Fertigstellung des Netzes

Der Kommissionsvorschlag enthielt einen Ansatz mit drei Ebenen, nach denen das TEN-V-Netz in drei Phasen aufgebaut oder modernisiert werden sollte; dieser Ansatz wurde mit folgenden Fristen beibehalten: bis 2030 für das Kernnetz, bis 2040 für das erweiterte Kernnetz und bis 2050 für das Gesamtnetz. Die neue Zwischenfrist 2040 wurde eingeführt, um die Fertigstellung groß angelegter, hauptsächlich grenzüberschreitender Vorhaben, wie die Schließung von Lücken im Schienennetz, mit Blick auf die Frist 2050 vorzuziehen, die für das breitere Gesamtnetz gilt. So sind zwischen Porto und Vigo sowie zwischen Budapest und Bukarest bis 2040 neue Hochgeschwindigkeitsverbindungen fertigzustellen. Um sicherzustellen, dass die Infrastrukturplanung den tatsächlichen operativen Bedürfnissen gerecht wird, werden mit der neuen Verordnung durch die Integration von Schienenstrecken, Straßen und Wasserstraßen ferner neun europäische Verkehrskorridore geschaffen, die für die Entwicklung nachhaltiger und multimodaler Güter- und Personenverkehrsströme in Europa von größter strategischer Bedeutung sind.

Schienenverkehrsinfrastruktur

Die beiden gesetzgebenden Organe haben anerkannt, wie wichtig der Eisenbahnverkehr für die Umstellung auf nachhaltige Verkehrsträger ist, und sich auf neue Anforderungen verständigt, die im Allgemeinen zur Verkehrsverlagerung und einer besseren Leistung des künftigen TEN-V-Schienennetzes beitragen könnten. In Bezug auf die Bestimmungen über die Einführung des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) im erweiterten Kernnetz und im Gesamtnetz, die Umstellung auf die europäische Regelspurweite, die Erhöhung der Zahl der Güterzüge mit 740 m Länge und die Mindeststreckengeschwindigkeit von 160 km/h für Personenzüge haben die beiden gesetzgebenden Organe eine Einigung erzielt, um ausreichende Kapazitäten und einen reibungslosen Schienenverkehr ohne Unterbrechung im gesamten TEN-V-Netz zu gewährleisten. Darüber hinaus ist in der vorläufigen Einigung vorgesehen, dass in die Artikel der überarbeiteten TEN-V-Verordnung betriebliche Anforderungen für die Schienengüterverkehrskorridore aufgenommen werden, da sie als von den Infrastrukturanforderungen untrennbar erachtet werden. Insgesamt gewährleistet die Kompromisseinigung bessere und schnellere Verbindungen im Personen- und Güterschienenverkehr sowie eine bessere Integration von Häfen, Flughäfen und multimodalen Güterterminals in das TEN-V-Netz.

Straßenverkehr

In der vorläufigen Einigung wurde bestätigt, dass die Mitgliedstaaten über die nötige Flexibilität verfügen müssen, um die Straßenverkehrssicherheit in einer den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Weise sicherzustellen, anstatt einheitliche Standards für den Straßenverkehr anzuwenden. Sämtliche Straßen des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes werden speziell für den Kraftfahrzeugverkehr geplant, gebaut oder ausgebaut, wobei für beide Verkehrsrichtungen besondere Fahrbahnen vorgesehen werden, die durch einen nicht für den Verkehr bestimmten Geländestreifen oder in Ausnahmefällen durch andere Mittel voneinander getrennt sind. Ferner haben sich die beiden gesetzgebenden Organe auf die Einrichtung sicherer und gesicherter Parkflächen im Kernnetz und im erweiterten Kernnetz verständigt, um für bessere Arbeitsbedingungen und Rastplätze für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer zu sorgen. Diese Rastplätze werden im Kernnetz und im erweiterten Kernnetz durchschnittlich mit einem Abstand von höchstens 150 km voneinander eingerichtet.

Städtische Knoten

Die beiden gesetzgebenden Organe befürworteten die Idee, die städtische Ebene der TEN-V-Politik zu stärken. Daher wurde vereinbart, dass bis 2027 für jeden städtischen Knoten ein Plan für nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan – SUMP) ausgearbeitet werden sollte, der einen langfristigen, allumfassenden und integrierten Plan für die Mobilität im Güter- und Personenverkehr für das gesamte funktionale Stadtgebiet bietet. Dieser Plan könnte Ziele, Vorgaben und Indikatoren enthalten, die die aktuelle und künftige Leistungsfähigkeit des städtischen Verkehrssystems darstellen. Alle 424 Großstädte im TEN-V-Netz müssen einen SUMP ausarbeiten, um die emissionsfreie Mobilität zu fördern und den öffentlichen Verkehr und die Infrastruktur für das Gehen und Radfahren auszubauen und zu verbessern. Außerdem halten die beiden gesetzgebenden Organe an der Verpflichtung fest, dass bis zum 31. Dezember 2040 pro städtischem Knoten mindestens ein multimodales Güterterminal zur Verfügung steht, sofern dies wirtschaftlich tragfähig ist.

Luftverkehrsinfrastruktur

Um die Nutzung nachhaltiger Verkehrsträger zu steigern und die Zahl der Inlandsflüge zu verringern, wird mit der neuen Verordnung nachdrücklich das Ziel unterstützt, die Anbindung von Flughäfen mit Schienenverkehrsdiensten zu verbessern. Die Flughäfen der größten europäischen Städte mit einem jährlichen Fluggastaufkommen von insgesamt mehr als zwölf Millionen Passagieren werden daher an das transeuropäische Eisenbahnnetz – sofern möglich auch an das Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz – angebunden, womit bis zum 31. Dezember 2040 Fernverkehrsdienste ermöglicht werden.

Governance und finanzielle Absicherung

Die Europäischen Koordinatoren werden von der Kommission damit beauftragt, die Beschlüsse und Maßnahmen der Mitgliedstaaten und anderer einschlägiger Interessenträger zu koordinieren. Sie werden weiterhin die Umsetzung der TEN-V-Korridore und der horizontalen Prioritäten leiten und während der gesamten Fertigstellung des TEN-V-Netzes eine große Zahl von Interessenträgern einbeziehen. In der vorläufigen Einigung wird ihre Rolle als „Unterstützer“ im gesamten Prozess befürwortet, um die zeitgerechte Planung von Investitionen und die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, die für die Verwirklichung der Ziele der TEN-V-Verordnung erforderlich sind. Angesichts der enormen finanziellen Verpflichtungen, die für die Umsetzung der in der neuen Verordnung festgelegten Maßnahmen zum weiteren Ausbau des TEN-V-Netzes eingegangen werden müssen, wurde eine finanzielle Absicherung als Garantie für die Mitgliedstaaten eingeführt. Schließlich wurde ein überarbeiteter Rahmen für die Anwendung der neuen Verordnung vereinbart, vor allem durch die Straffung der derzeitigen Instrumente für die Berichterstattung über die Umsetzung des TEN-V und deren Überwachung.

Anpassung der nationalen Pläne an die Politik der EU

In der Kompromisseinigung wird anerkannt, wie wichtig die Kohärenz der nationalen Pläne mit den auf EU-Ebene eingegangenen Verpflichtungen zur koordinierten und zeitnahen Einrichtung des TEN-V-Netzes ist, und es ist vorgesehen, dass die nationalen Pläne an die Verkehrspolitik der EU angepasst werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die nationalen Verkehrs- und Investitionspläne mit den Prioritäten der neuen Verordnung im Einklang stehen. Die Mitgliedstaaten sollten unter anderem den Prioritäten Rechnung tragen, die in den Arbeitsplänen der Europäischen Koordinatoren festgelegt sind; diese Koordinatoren sind mit der Überwachung der neun europäischen Verkehrskorridore beauftragt. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ferner die entsprechenden nationalen Pläne oder Programme, sobald sie angenommen sind.

Anbindung an wichtige Nachbarländer

Als Reaktion auf die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und zur Gewährleistung einer besseren Anbindung an wichtige Nachbarländer werden in der neuen Verordnung vier europäische Verkehrskorridore des TEN-V-Netzes auf die Ukraine und Moldau ausgeweitet und gleichzeitig die Priorität der grenzüberschreitenden Verbindungen zu Russland und Belarus herabgestuft.

Nächste Schritte

Nach der heutigen vorläufigen Einigung wird die Arbeit an der überarbeiteten Verordnung auf fachlicher Ebene fortgesetzt. Sobald diese Arbeit abgeschlossen ist, beabsichtigt der Vorsitz, den Text an den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der Mitgliedstaaten zur Billigung vorzulegen.

Der Rechtsakt muss dann einer gründlichen Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen unterzogen werden, bevor er von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich angenommen wird und in Kraft tritt.

Hintergrundinformationen

Das TEN-V ist ein EU-weites Netz, das Schienenstrecken, Binnenwasserstraßen, Kurzstreckenseeverkehrsrouten und Straßen umfasst. Es verbindet 424 europäische Großstädte mit Häfen, Flughäfen und Eisenbahnterminals. Nach Fertigstellung des TEN-V werden die Reisezeiten zwischen diesen Städten verkürzt. So werden Fahrgäste beispielsweise in 2,5 Stunden mit dem Zug von Kopenhagen nach Hamburg reisen können – anstatt wie bisher in 4,5 Stunden.

Der Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung wurde von der Kommission am 13. Dezember 2021 als Teil des Legislativpakets für eine effiziente und grüne Mobilität angenommen. In dem Kommissionsvorschlag wurde einer neuen Steuerungsstruktur für die TEN-V-Politik und der Multimodalität besondere Aufmerksamkeit gewidmet, indem ehrgeizige Ziele festgelegt wurden, insbesondere für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Als Reaktion auf die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine nahm die Kommission am 27. Juli 2022 einen geänderten Vorschlag an, mit dem mehrere Änderungen am ursprünglichen Text vorgenommen wurden. In dem überarbeiteten Vorschlag wird die Vereinheitlichung des TEN-V-Netzes unter Verwendung der europäischen Standardspurweite gefordert. Darüber hinaus wird mit der Überarbeitung eine bessere Anbindung der Ukraine und der Republik Moldau an die EU angestrebt, indem die entsprechenden europäischen Verkehrskorridore ausgeweitet werden.

Im Anschluss an die Beratungen auf fachlicher Ebene im Laufe des Jahres 2022 und an einen Fortschrittsbericht, der auf der Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Verkehr) vom 2. Juni 2022 vorgelegt wurde, hat der Rat auf der Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Verkehr) vom 5. Dezember 2022 einstimmig eine allgemeine Ausrichtung festgelegt. Aufseiten des Europäischen Parlaments wurde der Bericht am 14. April 2023 einer Abstimmung im TRAN-Ausschuss unterzogen, und der Beschluss zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen auf dieser Grundlage wurde vom Plenum am 19. April 2023 bestätigt. Die Verhandlungen wurden unter schwedischem Vorsitz am 24. April 2023 aufgenommen; ein zweiter Trilog folgte am 26. Juni 2023. Unter spanischem Vorsitz fanden am 2. Oktober 2023 ein dritter Trilog und am 14. November 2023 ein vierter Trilog statt.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 20. Januar 2025