Eisenbahnpolitik
Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten gemeinsam an der Entwicklung eines besser vernetzten, sicheren und nachhaltigen Eisenbahnnetzes.
Die EU verfügt über eines der dichtesten Eisenbahnnetze der Welt, doch unterscheiden sich die nationalen Eisenbahnsysteme in der EU voneinander.
Der Prozess zur Verbesserung der Kompatibilität der nationalen Eisenbahnsysteme der EU-Mitgliedstaaten begann in den 1990er-Jahren mit dem Ziel, ein effizientes und wettbewerbsfähiges EU-weites Eisenbahnnetz zu entwickeln – den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum.
Die Eisenbahnpolitik ist Teil der EU-Verkehrspolitik, die auf eine vernetzte, nachhaltige, inklusive, sichere und geschützte Mobilität in der gesamten EU abzielt.
Einige Zahlen zum Eisenbahnverkehr in der EU
5,1 % der Mobilität im Personenverkehr in der EU entfallen auf den Bahnverkehr (2020, Europäische Kommission).
Nur 0,4 % der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen in der EU gehen auf den Eisenbahnverkehr zurück, was ihn zu einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel macht.
Nur 1,9 % des verkehrsbedingten Energieverbrauchs in der EU entfallen auf den Eisenbahnverkehr.
Eisenbahnpolitik im Detail
Bei der Ausweitung und Harmonisierung des Eisenbahnsektors in der EU ergaben sich im Laufe der Jahre eine Reihe von Herausforderungen, die den Prozess der EU-Integration in diesem Sektor verlangsamt haben. Dies ist auf Folgendes zurückzuführen:
- die traditionelle Fragmentierung des europäischen Eisenbahnverkehrs aufgrund komplexer eigenständiger nationaler Systeme
- geringe Effizienz, Flexibilität und Zuverlässigkeit der Dienste, insbesondere im Güterverkehr
Diese Herausforderungen haben verhindert, dass der Anteil des Eisenbahnsektors an der europäischen Mobilitätslandschaft weiter wächst – trotz der Nachfrage seitens Fahrgästen und des Potenzials des Eisenbahnverkehrs, eine klimafreundliche Lösung zu bieten.
Um ihre Eisenbahnpolitik zu stärken, hat die EU in den vergangenen Jahren vier Eisenbahnpakete verabschiedet, mit denen folgende Ziele verfolgt werden:
- Öffnung des Eisenbahnmarkts für den Wettbewerb
- Verbesserung der Interoperabilität der nationalen Eisenbahnsysteme
- Festlegung eines Rahmens für einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum
Die vier Gesetzgebungspakete wurden vom Rat und vom Europäischen Parlament zwischen 2001 und 2016 verabschiedet. Sie enthalten gemeinsame Bestimmungen über Folgendes:
- die Liberalisierung des Eisenbahnmarkts
- die Zulassung von Eisenbahnunternehmen und die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern
- Sicherheitsanforderungen
- die Schaffung der Europäischen Eisenbahnagentur und von Eisenbahn-Regulierungsstellen in jedem Mitgliedstaat
- Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Das vierte und letzte Eisenbahnpaket, das sechs Gesetzgebungsakte umfasst und den abschließenden Elementen der Öffnung des Eisenbahnmarkts und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gewidmet ist, trat 2021 in Kraft.
Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum
Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen, das die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und der gemeinsamen Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglicht, und zwar durch Folgendes:
- Öffnung und Umstrukturierung des Eisenbahnmarkts
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Eisenbahnunternehmen
- Entwicklung von Infrastruktur zur Gewährleistung der Interoperabilität
- Verbesserung der Effizienz bei der Infrastrukturnutzung und -sicherheit
- Gewährleistung fairer Preise für Fahrgäste
Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V)
Im weiteren Kontext der EU-Verkehrspolitik, einschließlich des Eisenbahnverkehrs, zielt das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) darauf ab, ein Netz von neun Kernkorridoren zu schaffen, das Eisenbahnstrecken mit Straßen, Binnenwasserstraßen, Seewegen, Häfen und Flughäfen in der gesamten EU verbindet. Die Ziele sind Folgende:
- Vernetzung der EU-Länder zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs
- Beitrag zum territorialen Zusammenhalt
- Gewährleistung der Interkonnektivität zwischen Verkehrsträgern
- Unterstützung des Übergangs zu einem nachhaltigem Verkehr
Eine Überarbeitung der TEN-V-Vorschriften ist derzeit im Gange. Der Rat und das Parlament haben im Dezember 2023 eine vorläufige Einigung über die überarbeitete TEN-V-Verordnung erzielt.
- Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V): Rat und Parlament erzielen Einigung zur Gewährleistung einer nachhaltigen Konnektivität in Europa (Pressemitteilung, 18. Dezember 2023)
- Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V): Rat legt seinen Standpunkt zur Gewährleistung einer nachhaltigen Konnektivität in Europa fest (Pressemitteilung, 5. Dezember 2022)
- Transeuropäisches Verkehrsnetz: Rat gibt grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren (Pressemitteilung, 14. Juni 2021)
Nachhaltige und intelligente Mobilität
Im Rahmen des europäischen Grünen Deals legte die Europäische Kommission im Dezember 2020 ihre Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vor. In der Strategie werden die Ziele der EU für den Verkehrssektor in den kommenden Jahrzehnten skizziert: Mobilität soll grün, intelligent und widerstandsfähig werden. In Bezug auf den Eisenbahnsektor wird in der Strategie eine Verdopplung des Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs in der EU bis 2030 gefordert.
Im Juni 2021 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu diesem Thema an. Der Rat begrüßte die Strategie der Kommission und unterstützte ihre ehrgeizige Vision für den Verkehrssektor und dessen Beitrag zur Nachhaltigkeit in den kommenden Jahren und Jahrzehnten.
Im Juni 2021 nahm der Rat Schlussfolgerungen zum Eisenbahnverkehr an. Die EU-Ministerinnen und -Minister hoben hervor, dass der Eisenbahnverkehr in der EU sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr weiterentwickelt werden muss. Sie betonten ferner, wie wichtig es ist, die Widerstandsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs gegenüber Krisen zu stärken und weiterhin in die Interoperabilität der nationalen Systeme und eine verbesserte Konnektivität zu investieren.
Fazilität „Connecting Europe“
Die Eisenbahnpolitik der EU wird durch eine Reihe von Finanzierungsprogrammen unterstützt, darunter die Fazilität „Connecting Europe“, mit der strategische Investitionsvorhaben in den Bereichen Verkehr, Digitales und Energie finanziert werden.
Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Der Verkehrssektor wird den Großteil der Mittel erhalten (rund 25 Mrd. € aus 33 Mrd. €), wovon der weitaus größte Anteil für den Eisenbahnverkehr bestimmt ist.
Europäisches Jahr der Schiene
Das Jahr 2021 wurde von der EU zum Europäischen Jahr der Schiene ausgerufen – eine Initiative zur Förderung des Eisenbahnverkehrs als nachhaltige, innovative und sichere Lösung für Mobilität in Europa.
Im Rahmen des Europäischen Jahres der Schiene veranstalteten der portugiesische Ratsvorsitz und das Generalsekretariat des Rates eine Online-Konferenz über den Eisenbahngüterverkehr.
Im Juli 2023 legte die Kommission einen Vorschlag für neue Maßnahmen zur besseren Steuerung und Koordinierung des europäischen Eisenbahnverkehrs vor. Der Vorschlag wird derzeit im Rat erörtert.