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Saubere und nachhaltige Mobilität

Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist für die Verwirklichung der Klimaziele der EU von entscheidender Bedeutung. Die EU-Vorschriften zielen darauf ab, die Mobilität nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Konnektivität in der gesamten EU zu gewährleisten.

Klimaziele und der Verkehrssektor

Die EU unterstützt die Entwicklung von Verkehrssystemen, um den Binnenmarkt zu fördern, die Konnektivität zwischen den Regionen Europas zu verbessern und den Verkehrssektor zu dekarbonisieren.

Die EU-Länder haben sich im Rahmen des Übereinkommens von Paris dazu verpflichtet, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die EU ihre gesamtwirtschaftlichen Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 senken und die Emissionen bis 2050 weiter schrittweise verringern.

Dazu ist u. a. eine umfassende Umgestaltung des Verkehrssektors erforderlich, die mit einer Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 einhergehen muss.

Auf den Verkehr entfällt ein Viertel aller Treibhausgasemissionen in der EU

Schaubild, in dem die verkehrsbedingten Emissionen der EU und ihre Aufschlüsselung nach Sektoren dargestellt sind.

Im Bereich Verkehr waren die Fortschritte bei der Verringerung der Emissionen langsamer als in anderen Wirtschaftszweigen. Während die Emissionen in anderen Sektoren erheblich zurückgingen, sind die verkehrsbedingten Emissionen in den letzten Jahren gestiegen. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Personen- und Güterverkehr in der EU effizienter zu gestalten und seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Im Jahr 2021 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität angenommen, in denen die Ziele der EU dargelegt wurden, die Mobilität in der EU umweltfreundlich, intelligent und widerstandsfähig zu machen.

Das Paket „Fit für 55“ umfasst eine Reihe politischer Initiativen und Rechtsvorschriften zur Erreichung des Ziels, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, und umfasst wichtige Initiativen zur Dekarbonisierung des Straßen-, Luft- und Seeverkehrs.

Nachstehend sind einige der jüngsten politischen EU-Initiativen für eine nachhaltigere Mobilität aufgeführt.

Straßenverkehr

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: CO₂-Emissionsnormen

Auf den Straßenverkehr entfällt der höchste Anteil an den verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen. Allein Personenkraftwagen verursachen 12 % aller CO₂-Emissionen in der EU.

Im März 2023 hat der Rat neue Vorschriften zur weiteren Verringerung der CO₂-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen angenommen und dabei die EU-Verordnung von 2019 überarbeitet.

In den überarbeiteten Vorschriften werden Ziele für die schrittweise Verringerung der Emissionen festgelegt. Von 2030 bis 2034 müssen die Emissionen bei Neuwagen um 55 % und bei neuen leichten Nutzfahrzeugen um 50 % gegenüber den Zielen von 2021 gesenkt werden.

Ab 2035 müssen alle neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge emissionsfrei sein.

Lastkraftwagen und Busse: CO₂-Emissionsnormen

Der Rat hat neue Vorschriften zur Verschärfung der CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge angenommen. Mit der Verordnung werden die Vorschriften von 2019 überarbeitet, damit die EU ihre Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels erreichen kann.

Ziel der Verordnung ist es, die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr entsprechend den Klimazielen der EU zu verringern. Dazu sollen die Emissionsreduktionsziele für 2030 (-45 %) angehoben und neue Ziele für 2035 (-65 %) und 2040 (-90 %) eingeführt werden.

Mit den Vorschriften wird der Anwendungsbereich der vorherigen Verordnung erweitert, sodass fast für alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO₂-Emissionen – darunter auch kleinere Lastkraftwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionsziele gelten.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle neuen Stadtbusse ab 2035 emissionsfrei sein. Für Fernbusse und Reisebusse gelten weiterhin die Gesamtziele.

Der Rat erzielte im Oktober 2023 eine Einigung („allgemeine Ausrichtung“) zu diesem Vorschlag. Im Januar 2024 erzielten der Rat und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über die Vorschriften, die der Rat im Mai 2024 angenommen hat.

Euro 7

Neben der Festlegung von Emissionsnormen für Fahrzeuge hat die EU auch Vorschriften zur Reduzierung anderer Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr angenommen.

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für Emissionen, die die oben genannten CO₂-Grenzwerte ergänzen und auch andere umweltschädliche Elemente abdecken. Dazu gehören die Verschmutzung durch Reifenabrieb, Bremsen und Batterien.

Mit den Vorschriften werden Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge in einem einzigen Rechtsakt erfasst.

Im September 2023 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zu der Verordnung angenommen. Im Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über den Vorschlag erzielt. Im April 2024 hat der Rat die neue Verordnung angenommen.

Straßenbenutzungsgebühren

In den EU-Rechtsvorschriften sind Regelungen für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßenverkehrsinfrastruktur in den Mitgliedstaaten durch schwere Nutzfahrzeuge festgelegt.

Im November 2021 gab der Rat grünes Licht für eine Überarbeitung dieser Regelungen, die zusammen die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie ausmachen. Mit den überarbeiteten Vorschriften soll ein umweltfreundlicherer und effizienterer Verkehrssektor gefördert werden; ferner sind neue Regelungen zur Verringerung der CO₂-Emissionen vorgesehen, um den CO₂-Fußabdruck des Sektors im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Übereinkommen von Paris zu verringern.

Die Richtlinie ist im März 2022 in Kraft getreten.

Schienenverkehr

Der Schienenverkehr, der hauptsächlich mit Strom betrieben wird, ist die nachhaltigste Verkehrsart. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur entfielen im Jahr 2018 nur 0,4 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU auf den Eisenbahnsektor.

Im Jahr 2021 nahm der Rat Schlussfolgerungen zum Schienenverkehr als Teil einer intelligenteren und nachhaltigeren Mobilität in der EU an. Die EU-Minister und -Ministerinnen haben betont, dass der Schienenverkehr in der EU sowohl für den Personenverkehr als auch den Güterverkehr weiterentwickelt werden muss.

Im Rahmen des Pakets zur Ökologisierung des Güterverkehrs legte die Kommission am 11. Juli 2023 ihren Vorschlag zur Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn vor. Diese Initiative umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die Kapazitäten des Schienenverkehrs besser zu verwalten und zu koordinieren und auf diese Weise zu erhöhen. Der Rat hat im Juni 2024 seine Verhandlungsposition zu dem Vorschlag festgelegt.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Im Jahr 2021 hat die EU ihre Vorschriften für Bahnreisende überarbeitet, um die Rechte insbesondere von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität besser zu schützen. Mit den neuen Vorschriften wird auch eine saubere Mobilität unterstützt, indem die Beförderung von Fahrrädern in Zügen erleichtert wird.

Außerdem werden die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und ihre Fahrgäste über die vorhandene Kapazität für die Fahrradbeförderung zu informieren. Generell muss es in jedem europäischen Zug mindestens vier Fahrradstellplätze geben.

Die neuen Vorschriften sind im Juni 2021 in Kraft getreten.

Luftfahrt

Initiative „ReFuelEU Aviation“: nachhaltige Flugkraftstoffe

Nachhaltige Flugkraftstoffe (Biokraftstoffe, synthetische Flugkraftstoffe und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Flugkraftstoffe) sind eines der wichtigsten kurz- und mittelfristigen Instrumente zur erheblichen Verringerung der Emissionen von Flugzeugen. Dieses Potenzial ist jedoch weitgehend ungenutzt, da die Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe durch ein geringes Angebot und Preise, die weit über den Preisen für fossile Brennstoffe liegen, behindert wird. Daher beträgt der Anteil solcher Kraftstoffe am Gesamtkraftstoffverbrauch des Luftverkehrs lediglich 0,05 %.

Die Verordnung „ReFuelEU Aviation“ im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ zielt darauf ab, den ökologischen Fußabdruck des Luftverkehrs zu verringern und die EU dabei zu unterstützen, ihre Klimaziele durch den verstärkten Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe zu erreichen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehrssektor zu gewährleisten. Nach den neuen Vorschriften müssen Anbieter von Flugkraftstoffen den Anteil nachhaltiger Kraftstoffe bis 2050 auf 70 % erhöhen.

Im Oktober 2023 nahm der Rat die Verordnung an, nachdem er im April 2023 bereits eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte.

In der Infografik werden die Ziele und Vorteile der vorgeschlagenen Verordnungen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“ dargestellt, mit denen die Nutzung nachhaltigerer Kraftstoffe in den beiden Verkehrssektoren erhöht werden soll.
„Fit für 55“: für mehr umweltfreundliche Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr (Infografik)

„Fit für 55“: für mehr umweltfreundliche Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr (Infografik)

Nachhaltigkeit des internationalen Luftverkehrs

Alle EU-Länder sind Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Zusammen mit den anderen ICAO-Mitgliedern arbeiten sie an der Verbesserung der Umweltbilanz des Luftverkehrs.

Um die negativen Auswirkungen der internationalen Zivilluftfahrt auf das Klima so gering wie möglich zu halten und das nachhaltige Wachstum der internationalen Luftfahrt zu fördern, arbeitet die ICAO an einer Reihe von Maßnahmen, darunter:

  • Verbesserungen der Flugzeugtechnologie
  • operative Verbesserungen
  • nachhaltige Flugkraftstoffe
  • CORSIA (System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt)

Im Juni 2020 bestätigte die EU ihre Teilnahme an CORSIA ab Beginn der freiwilligen Phase am 1. Januar 2021. Darüber hinaus nahm der Rat im Dezember 2022 einen Beschluss an, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, einige ihrer CORSIA-Verpflichtungen zu erfüllen.

Im Juli 2021 legte die Kommission im Zusammenhang mit dem Paket „Fit für 55” ihren Vorschlag für eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EHS) vor, die den Luftverkehr betrifft, um den Beitrag des Sektors zur EU-Klimapolitik zu erhöhen und CORSIA in der EU umzusetzen. Im April 2023 hat der Rat die neuen Vorschriften angenommen.

Einheitlicher europäischer Luftraum

Im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums arbeiten die EU-Organe an der Entwicklung gemeinsamer Vorschriften und Ziele für das Management des europäischen Luftraums. Ein effizientes Flugverkehrsmanagement dürfte sowohl zur Senkung der Emissionen des Sektors als auch zu ausreichenden Kapazitäten und Kosteneffizienzgewinnen beitragen.

Die Kommission hat am 22. September 2020 einen überarbeiteten Vorschlag zur Änderung der geltenden Verordnung vorgelegt. Im Juni 2021 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zur Reform des einheitlichen europäischen Luftraums festgelegt.

Im März 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Reform erzielt, die von beiden Organen gebilligt werden muss. Im September 2024 hat der Rat seinen Standpunkt zur Reform in erster Lesung festgelegt.

Seeschifffahrt

Initiative „FuelEU Maritime“: dekarbonisierte Kraftstoffe

Ein Teil des Pakets „Fit für 55“, die Initiative „FuelEU Maritime“, wird die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe im Seeverkehr fördern.

Ziel ist es, die Emissionsintensität der an Bord von Schiffen verbrauchten Energie bis 2050 um bis zu 80 % zu senken, indem die Verwendung nachhaltigerer Kraftstoffe auf Schiffen, die EU-Häfen anlaufen, gefördert wird, und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Seeverkehrs zu gewährleisten und Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.

Im Juli 2023 wurden die neuen Vorschriften vom Rat angenommen.

Die EU arbeitet auch im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) an der Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen. Im Juli 2023 wurde eine überarbeitete IMO-Strategie zur Verringerung der Emissionen mit dem Ziel angenommen, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Maßnahmen zur Umsetzung der überarbeiteten IMO-Strategie werden derzeit erörtert.

Der Ratsvorsitz und andere EU-Mitgliedstaaten nehmen an den Tagungen der IMO teil und tragen aktiv zur Entwicklung von Umweltschutzmaßnahmen und anderen Maßnahmen bei. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Mitglied der Organisation.

Sauberere Meere

Um eine sauberere Schifffahrt in der EU zu gewährleisten, arbeitet der Rat an einer Reihe von Rechtsvorschriften, dem sogenannten „Paket zur Seeverkehrssicherheit“. Dieses Paket umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Hafenstaatkontrolle
  • Meeresverschmutzung durch Schiffe
  • Erfüllung der Flaggenstaatpflichten
  • Untersuchung von Unfällen
  • Überarbeitung des Mandats der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

Ziel ist es, die EU-Vorschriften über die Sicherheit des Seeverkehrs zu modernisieren und die Wasserverschmutzung durch Schiffe zu verringern.

Multimodaler Verkehr

Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V)

Das 1996 ins Leben gerufene Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) wurde mit dem Ziel konzipiert, Kriterien für grenzüberschreitende Projekte festzulegen, die zu einer transeuropäischen Konnektivität führen.

Die derzeitigen TEN-V-Leitlinien stammen aus dem Jahr 2013 und sind seit Dezember 2021 Gegenstand einer ehrgeizigen Überarbeitung.

Im Dezember 2023 haben der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über die überarbeitete Verordnung über die EU-Leitlinien für den Aufbau des TEN-V-Netzes erzielt. Der Rat hat die Verordnung im Juni 2024 angenommen.

Mit den neuen Rechtsvorschriften soll ein zuverlässiges, nahtloses und hochwertiges Verkehrsnetz aufgebaut werden, das eine nachhaltige Konnektivität in ganz Europa ohne physische Lücken, Engpässe oder fehlende Verbindungen gewährleistet. Das Netz wird schrittweise gemäß den vorgeschlagenen drei Etappenzielen aufgebaut werden; die neue Verordnung sieht klare Fristen für die Fertigstellung des TEN-V-Netzes vor:

  • das Kernnetz sollte bis 2030 fertiggestellt sein
  • das neu hinzugefügte erweiterte Kernnetz bis 2040
  • und das Gesamtnetz bis 2050

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Ziel der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist die Gewährleistung des EU-weiten Aufbaus einer öffentlich zugänglichen elektrischen Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr.

Mit den Vorschriften werden Ziele für die Errichtung von Ladestationen und Tankstellen festgelegt. Dazu gehört auch, dass auf den Hauptstraßen mindestens alle 60 km Ladestationen vorhanden sind.

Der Rat hat die Verordnung im Juli 2023 angenommen.

Die Infografik enthält Daten und Zahlen zur Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, mit der sichergestellt werden soll, dass bis 2030 in der gesamten EU genügend Tankstellen für alternative Kraftstoffe und Ladepunkte vorhanden sind.
„Fit für 55“: für einen nachhaltigeren Verkehr (Infografik)

„Fit für 55“: für einen nachhaltigeren Verkehr (Infografik)

Intelligente Verkehrssysteme

Der Rat hat einen neuen Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme angenommen, um den digitalen Wandel zu beschleunigen und eine intelligentere Mobilität in der EU zu fördern. Die neuen Vorschriften gehören zur Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität.

Intelligente Verkehrssysteme (IVS) wie Reiseplaner, eCall und selbstfahrende Autos revolutionieren die Art und Weise, wie Menschen sich fortbewegen; sie sparen Zeit, verringern Emissionen und Staus und vereinfachen die Reiseplanung.

Mit der überarbeiteten IVS-Richtlinie, die im Oktober 2023 vom Rat angenommen wurde, soll die Verfügbarkeit digitaler Daten – die Dienste wie multimodale Reiseplaner und Navigationsdienste unterstützen – beschleunigt und ihre Interoperabilität verbessert werden. Dadurch können Fahrzeuge und Straßeninfrastruktur miteinander kommunizieren, etwa um vor unerwarteten Ereignissen wie Verkehrsstaus zu warnen.

Ökologisierung des Güterverkehrs

Auf den Güterverkehr entfallen mehr als 30 % der CO₂-Emissionen des Verkehrssektors, wobei davon ausgegangen wird, dass das Güteraufkommen steigen wird.

Das von der Kommission im Juli 2023 vorgelegte Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs zielt darauf ab, die Leistung des Güterverkehrs zu verbessern

  • durch die Einführung von Maßnahmen zur Steigerung seiner Effizienz und allgemeinen Nachhaltigkeit und
  • durch die Förderung nachhaltigerer Verkehrsoptionen wie Schiene und Binnenwasserstraßen.

Im Dezember 2023 hat der Rat einen Standpunkt zu einer Verordnung über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten festgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Berechnung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten und die Bereitstellung von Informationen dazu zu verbessern, damit Kunden die nachhaltigsten Verkehrsoptionen wählen können. Der Rat hat auch von einem Fortschrittsbericht über einen Kommissionsvorschlag zu höchstzulässigen Gewichten und Abmessungenschwerer Nutzfahrzeuge Kenntnis genommen, der ebenfalls als integraler Bestandteil des Pakets „Ökologisierung des Güterverkehrs“ vorgelegt wurde.

Im Rahmen dieses Pakets einigte sich der Rat im Juni 2024 auf seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum. Ziel der Verordnung ist es, die Verfügbarkeit von Infrastruktur durch bessere Planungs- und Zuweisungsverfahren sowie eine verbesserte grenzübergreifende Koordinierung zu erhöhen. Damit dürfte sie erheblich zu einem effizienteren Management des Eisenbahnverkehrs und der Fahrwegkapazität beitragen.

Finanzierung

Fazilität „Connecting Europe“ 2021-2027

Die Förderung der Nachhaltigkeit ist eines der Hauptziele der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF). Als zentraler Finanzierungsmechanismus für Investitionen in EU-Verkehrssysteme trägt die CEF zur Dekarbonisierung des Mobilitätssektors und somit zur Verwirklichung der bis 2050 angestrebten Klimaneutralität bei. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.

Der Verkehrssektor wird den Großteil der Mittel (etwa 25 Mrd. € der 33 Mrd. €) erhalten, wobei der bei weitem größte Anteil für den Schienenverkehr bestimmt ist.