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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 24. Juni 2025 08:40

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala anzuschließen

Am 12. Juni 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/11991 angenommen.

Angesichts von Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und einen friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben – einschließlich durch die Instrumentalisierung des Justizsystems, um gewählte Amtsträger, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, indigene Führungspersönlichkeiten und unabhängige Justizbeamte ins Visier zu nehmen –, werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/1199 des Rates drei Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des genannten Beschlusses aufgenommen. Mit dem Beschluss werden ferner die Einträge für fünf Personen aktualisiert.

Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die Republik Moldau, Serbien und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.


1ABl. L, 2025/1199, 12.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1199/oj.

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Letzte Überprüfung: 23. September 2025