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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 26. Januar 2026 09:51

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala anzuschließen

Am 9. Januar 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/881 angenommen.

Mit dem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 13. Januar 2027 verlängert und die Einträge zu fünf Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des genannten Beschlusses aktualisiert.

Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die Republik Moldau, Serbien und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.


1ABl. L, 2026/88, 12.1.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/88/oj.

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Letzte Überprüfung: 26. Januar 2026