Dokument: AUT-GO-02003
Bezeichnung:
Zulassungsbescheinigung [...] Teil II ('A')
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
02003
Erstmals ausgestellt am:
01/01/2001
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil II der Zulassungsbescheinigung.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
223
Höhe (mm):
105
Anzahl der Seiten:
6
Gültigkeit
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das genaue Erstausstellungsdatum dieser Version ist derzeit nicht bekannt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird von der Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug-Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument verbunden. Sie muss bei einer Kontrolle NICHT vorgewiesen werden.
Bei Abmeldung des Fahrzeuges, bei Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Daten, bei Ein- bzw. Ausschluss eines Fahrzeuges zu einem Wechselkennzeichen, bei Zuweisung eines Ersatzkennzeichens nach Diebstahl oder Verlust, bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens bei aufrechter Zulassung und bei Neuausgabe von beschädigten Zulassungsbescheinigungen sind grundsätzlich Teil I und II der Zulassungsbescheinigung abzugeben.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I wird ein Duplikat für den verlorenen Teil ausgestellt - Teil I und Teil II können daher unterschiedliche Seriennummern aufweisen.
Dieses Dokument hat das Dokument AUT-GO-02002 abgelöst. Auf der Titelseite wurde die Bezeichnung des Dokumentes "Zulassungsbescheinigung" in mehr EU-Sprachen hinzugefügt.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •