Dokument: AUT-GO-03002

Bezeichnung:
ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 1 ('A')
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
03002
Erstmals ausgestellt am:
05/06/2013
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung.
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
86
Höhe (mm):
54
Anzahl der Seiten:
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder Teil I) ist auf allen Fahrten mitzuführen. Sie enthält Fahrzeugdaten und alle behördlichen Auflagen. Sie ist kein Identitätsdokument.
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges werden eine Zulassungsbescheinigung Teil I (AUT-GO-01003) sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil II (AUT-GO-02003) in Papierform ausgestellt. Optional kann eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Kartenform beantragt werden, Teil II wird mit dem Fahrzeug-Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) verbunden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I in Papierform verliert in diesem Fall nach Erhalt der Karte, spätestens aber 8 Wochen nach Ausstellung, ihre Gültigkeit.
Die Nummer der Karte stimmt nicht mit der Seriennummer der Zulassungsbescheinigung Teil II überein.
Bei Abmeldung des Fahrzeuges, bei Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Daten, bei Ein- bzw. Ausschluss eines Fahrzeuges zu einem Wechselkennzeichen, bei Zuweisung eines Ersatzkennzeichens nach Diebstahl oder Verlust, bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens bei aufrechter Zulassung und bei Neuausgabe von beschädigten Zulassungsbescheinigungen sind grundsätzlich Teil 1 und II der Zulassungsbescheinigung abzugeben.
Nachfolgemodell von AUT-GO-03001. Änderungen: Chargennummer "Z11" und neuer Hologrammstreifen.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •