Dokument: BGR-GO-02002

Bezeichnung:
СВИДЕТЕЛСТВО ЗА РЕГИСТРАЦИЯ ЧАСТ II ('BG')
Ausstellendes Land:
BGR - Bulgarien • РЕПУБЛИКА БЪЛГАРИЯ •
Dokumentennummer - Version:
02002
Erstmals ausgestellt am:
01/05/2015
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil II der Zulassungsbescheinigung.
Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen, die Angaben zu dem Fahrzeug und zu dessen Eigentümer enthalten, entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (Abl. L 138/57 vom 1. Juni 1999) und der Richtlinie 2003/127/EU der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rats über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 010/29 vom 16. Januar 2004). Teil I der Zulassungsbescheinigung dient der Identifizierung des Fahrzeugs und muss ggf. bei dessen Betrieb vom Fahrer mit sich geführt werden. Dieser Teil verbrieft das Recht des Eigentümers, über das Fahrzeug zu verfügen. Teil II der Zulassungsbescheinigung dient der Identifizierung des Fahrzeugs bei dessen Betrieb und muss vom Fahrer immer mit sich geführt werden, wenn er das Fahrzeug führt. Teil II der Zulassungsbescheinigung enthält Angaben aus Teil I, die für Verkehrskontrollen benötigt werden. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs oder bei der Änderung einer Zulassung werden fehlende technische Angaben zu vor 1999 hergestellten Fahrzeugen, die sich nicht feststellen lassen, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
162
Höhe (mm):
55
Anzahl der Seiten:
4
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Bulgarien • РЕПУБЛИКА БЪЛГАРИЯ_REPUBLIC OF BULGARIA •