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Dokument: BGR-GO-02002

Bezeichnung:

СВИДЕТЕЛСТВО ЗА РЕГИСТРАЦИЯ ЧАСТ II ('BG')

Ausstellendes Land:

BGR - Bulgarien • РЕПУБЛИКА БЪЛГАРИЯ •

Dokumentenkategorie:

G - Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief

Art des Dokuments:

O - gewöhnliches Dokument

Dokumentennummer - Version:

02002

Erstmals ausgestellt am:

01/05/2015

Gültig:

ja

Gesetzlicher Status / Hauptzweck:

Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil II der Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen, die Angaben zu dem Fahrzeug und zu dessen Eigentümer enthalten, entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (Abl. L 138/57 vom 1. Juni 1999) und der Richtlinie 2003/127/EU der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rats über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 010/29 vom 16. Januar 2004). Teil I der Zulassungsbescheinigung dient der Identifizierung des Fahrzeugs und muss ggf. bei dessen Betrieb vom Fahrer mit sich geführt werden. Dieser Teil verbrieft das Recht des Eigentümers, über das Fahrzeug zu verfügen. Teil II der Zulassungsbescheinigung dient der Identifizierung des Fahrzeugs bei dessen Betrieb und muss vom Fahrer immer mit sich geführt werden, wenn er das Fahrzeug führt. Teil II der Zulassungsbescheinigung enthält Angaben aus Teil I, die für Verkehrskontrollen benötigt werden. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs oder bei der Änderung einer Zulassung werden fehlende technische Angaben zu vor 1999 hergestellten Fahrzeugen, die sich nicht feststellen lassen, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Allgemeine Gestaltung:

Faltblatt

Breite (mm):

162

Höhe (mm):

55

Anzahl der Seiten:

4

Sicherheitsmerkmale:

Bedruckstoff

Bedruckstoff:

Papier

Image 282715 of Bedruckstoff

Sicherheitsmerkmale:

Wasserzeichen

Licht:

DURCHLICHT

Beschreibung:

zweistufiges Wasserzeichen

Platzierung des Wasserzeichens:

fortlaufend

Image 282716 of Wasserzeichen

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

Licht:

ULTRAVIOLETTLICHT (365 nm)

UV-Merkmal:

Bedruckstoff ohne optische Aufheller

Farben:

blau

Image 282718 of UV-Merkmal

Sicherheitsmerkmale:

OVD - optisch variables Element

OVD - optisch variables Element:

Kippeffekt

Image 282724 of OVD - optisch variables Element
Image 282722 of OVD - optisch variables Element
Image 282720 of OVD - optisch variables Element

Sicherheitsmerkmale:

Folie (Laminat)

Image 282725 of Folie (Laminat)
Image 282714 of Rückseite

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

Licht:

ULTRAVIOLETTLICHT (365 nm)

UV-Merkmal:

Bedruckstoff ohne optische Aufheller

Farben:

blau

Image 282731 of UV-Merkmal

Sicherheitsmerkmale:

Drucktechnik

Image 282732 of Drucktechnik

Sicherheitsmerkmale:

Drucktechnik

Image 282734 of Drucktechnik
BGRDiese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Bulgarien • РЕПУБЛИКА БЪЛГАРИЯ_REPUBLIC OF BULGARIA •
[ Dokument erstellt am : 31.01.2022 17:48:29 CET ] Seitenanfang