Jedes auf Seite 2 des Sammelpasses aufgeführte Kind muss eine Identitätskarte mit Lichtbild mit sich führen; die Karte weist die gleiche Nummer wie der dazugehörige Sammelpass auf.
Jedes auf Seite 2 des Sammelpasses aufgeführte Kind muss eine Identitätskarte mit Lichtbild mit sich führen; die Karte weist die gleiche Nummer wie der dazugehörige Sammelpass auf.