Arbeitsweise
Schutz personenbezogener Daten
Der Rat der EU und sein Generalsekretariat halten sich strikt an die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass diese Vorschriften korrekt angewandt werden.
Transparenz
Gemäß den Transparenzvorschriften arbeiten die EU-Institutionen so offen und bürgernah wie möglich. Die Beratungen im Ministerrat über Gesetzgebungsakte finden öffentlich statt, und die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Zugang zu Ratsdokumenten zu beantragen.
Umweltmanagement
Das Generalsekretariat des Rates ist bestrebt, die Umwelt weniger zu belasten und sie zu schützen. Es hat ein Umweltmanagementprogramm festgelegt, das für alle Tätigkeiten des Generalsekretariats des Rates in den von ihm genutzten Gebäuden in Brüssel gilt.
Externe Kommunikation
Die Kommunikationstätigkeiten stützen sich auf die Strategie des Generalsekretariats für die externe Kommunikation, in der die Ziele der Kommunikation, ihre Zielgruppen und ihre Rolle bei der Arbeit des Generalsekretariats sowie die wichtigsten Arbeitsmethoden festgelegt sind. Die visuelle Identität der „Ratsfamilie“ wird durch ein gemeinsames Logo zum Ausdruck gebracht, das Einheit, Kontinuität und Vielfalt symbolisiert.
Mehrsprachigkeit
Der Rat und der Europäische Rat arbeiten in den 24 Amtssprachen der EU. Alle EU-Bürgerinnen und ‑Bürger haben das Recht, sich in einer der Amtssprachen an den Europäischen Rat und den Rat zu wenden.
Schutz von Verschlusssachen
Der Rat verfügt über ein umfassendes Sicherheitssystem zum Schutz von EU-Verschlusssachen. Dieses System gilt für den Rat, sein Generalsekretariat und die Mitgliedstaaten.
Letzte Überprüfung: 17. Juli 2024